Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 07.10.2026
Gehwegreinigung: Eine Pflicht, die das ganze Jahr gilt
Gerade jetzt, im Herbst, möchten wir die Straßenanlieger (Eigentümer, Mieter und Pächter) daran erinnern: Neben der winterlichen Räum- und Streupflicht besteht auch eine allgemeine Gehwegreinigungspflicht.
Sie umfasst vor allem die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Wie oft gereinigt werden muss, richtet sich nach den „Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung“, also nach dem jeweiligen Bedarf. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, ist stattdessen ein 1,20 Meter breiter Streifen am Fahrbahnrand zu reinigen.
Eine regelmäßige Reinigung dient nicht nur der Sicherheit, sondern verbessert auch das Straßenbild. Wir bitten alle Anlieger daher um ihre Mithilfe. Ein gepflegtes Stadtbild sollte uns diese kleine Mühe wert sein.
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