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Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 14.10.2026 – 14.10.2026

E-Scooter – Auch hier sind wichtige Regeln einzuhalten

Immer häufiger sieht man Menschen, welche sich im öffentlichen Verkehrsraum mit E-Scootern, also mit Elektrokleinstfahrzeugen fortbewegen. Leider steigen viele dieser Menschen auf die Scooter und sind sich nicht darüber bewusst, dass bei der Fortbewegung dieser Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Raum, auch entsprechende Regeln einzuhalten sind.

Höchstgeschwindigkeit – Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit der E-Scooter darf maximal 20 km/h betragen. Technische Veränderungen am Elektrokleinstfahrzeug, welche eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bringen, sind bußgeldbewährt bzw. können strafrechtliche Folgen haben.

Fahrerlaubnis – Eine Fahrerlaubnis für die E-Scooter ist nicht erforderlich. Die Fahrerinnen und Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Sollten Personen unter 14 Jahren mit den E-Scootern unterwegs sein, so müssen u.a. die Erziehungsberechtigten mit einem Bußgeld im Punktebereich rechnen.

Versicherungspflicht - Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen. Es kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Das jeweilige Versicherungsjahr beginnt immer zum 1. März und wird dann auch mit einem entsprechend farbigen Versicherungskennzeichen gekennzeichnet.

Gehweg - Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist für die E-Scooter tabu.

Benutzung - Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.

Mobiltelefon - Wie beim Autofahren heißt es auch bei E-Scootern: Hände weg vom Handy oder Smartphone.

Alkohol – Personen die mit dem E-Scooter fahren, sollten keinen Alkohol konsumieren. Es gelten hier die gleichen Promillegrenzen wie für den Autoverkehr.

Helmpflicht – Nach aktueller Rechtslage besteht keine Helmpflicht. Zur eigenen Sicherheit ist es jedoch ratsam, bei der Fahrt mit einem E-Scooter einen Helm zu tragen. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit, kann es zu schweren Kopfverletzungen kommen.

Dies sind nur ein paar Hinweise zur Nutzung eines Elektrokleinstfahrzeug. Informieren Sie sich selbst über weitere Regeln und Vorschriften für die Nutzung und lesen Sie die Bedienungsanleitungen Ihrer Elektrokleinstfahrzeuge sorgfältig durch. Denn auch mit Elektrokleinstfahrzeuge gelten die Vorschriften der StVO.