zurück zum Stadt‑PortalRubrikenübersichtAmtliche Bekanntmachungen und NachrichtenÖffentliche Bekanntmachung: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Virtueller Lauffener Bote

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten

Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 22.10.2026

Öffentliche Bekanntmachung: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2026 die Einleitung der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 07.09.2026 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Maßgebend für die Änderungsbereiche ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan (Änderungsbereich ist rot markiert):

Lageplan mit markiertem Änderungsbereich
Lageplan mit markiertem Änderungsbereich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht wird vom 26.10.2026 bis 27.11.2026

unter den folgenden Links auf den Internetseiten veröffentlicht:

Stadt Lauffen

https://www.lauffen.de/website/de/wohnen_und_arbeiten/bauen_und_sanieren/flaechennutzungsplaene/flaechennutzungsplan-entwurf-2-fortschreibung

Gemeinde Neckarwestheim

https://www.neckarwestheim.de/rathaus-service/bekanntmachungen

Gemeinde Nordheim

https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der drei Kommunen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,

  • z.B. per E-Mail an info@lauffen-a-n.de, bauamt@nordheim.de, info@neckarwestheim.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
  • schriftlich an die Stadt Lauffen a. N., Rathausstraße 10, 74348 Lauffen a. N., Gemeinde Neckarwestheim, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim, Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, oder
  • mündlich zur Niederschrift in den Rathäusern Lauffen, Neckarwestheim oder Nordheim während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Lauffen a. N. Stadtbauamt Zimmer 3, im Rathaus Neckarwestheim Foyer im 1. OG und im Rathaus Nordheim Bauamt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Batteriespeicherwerkes durch die REELUX Grünstromwerke 10 UG(hb) & Co.KG. Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um einen Batteriegroßspeicher (BESS) inkl. der dafür notwendigen Nebenanlagen.

Entsprechend der Anforderungen des Vorhabens soll eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Batteriespeicherwerk“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden.

Zentrales Ziel der deutschen Klimaschutzpolitik ist die Minderung von Treibhausgasemissionen. Batteriespeicher sind von zentraler Bedeutung für die Energiewende, da diese dazu beitragen Überlastungen und Netzschwankungen auszugleichen.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Lauffen a.N., 22.10.2026

Sarina Pfründer

Bürgermeisterin