Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 22.10.2026
Öffentliche Bekanntmachung: Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen hat in öffentlicher Sitzung am 23.09.2026 die Einleitung der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen, den Vorentwurf mit Datum vom 23.07.2026 zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.
Maßgebend für die Änderungsbereiche ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan (Änderungsbereich ist blau markiert):

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Planzeichnung und der Begründung sowie dem Umweltbericht wird vom 26.10.2026 bis 27.11.2026
unter den folgenden Links auf den Internetseiten veröffentlicht:
Stadt Lauffen
Gemeinde Neckarwestheim
https://www.neckarwestheim.de/rathaus-service/bekanntmachungen
Gemeinde Nordheim
https://www.nordheim.de/website/de/bekanntmachungen
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der drei Kommunen eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an info@lauffen-a-n.de, bauamt@nordheim.de, info@neckarwestheim.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Stadt Lauffen a. N., Rathausstraße 10, 74348 Lauffen a. N., Gemeinde Neckarwestheim, Marktplatz 1, 74382 Neckarwestheim, Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim, oder
- mündlich zur Niederschrift in den Rathäusern Lauffen, Neckarwestheim oder Nordheim während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Lauffen a. N. Stadtbauamt Zimmer 3, im Rathaus Neckarwestheim Foyer im 1. OG und im Rathaus Nordheim Bauamt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Ziel und Zweck der Planung
Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 18.12.2025 (BGBl. I Nr. 347) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die EnBW Energie Baden-Württemberg AG in der Gemeinde Neckarwestheim, Landkreis Heilbronn eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Ziel der Planung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Lauffen a.N., den 22.10.2026
Sarina Pfründer
Bürgermeisterin
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