Amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten | Kast, Ingrid | 02.11.2026
Grund- und Gewerbesteuer werden zum 15.11.2026 fällig
Das städtische Steueramt teilt mit, dass zum 15.11.2026 die Grundsteuerraten und Gewerbesteuervorauszahlungsraten für das 4. Quartal 2026 fällig werden.
Die Höhe der Rate ist aus Ihren letzten Grund- oder Gewerbesteuerbescheid ersichtlich. Bei denjenigen Steuerpflichtigen, welche am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der fällige Betrag zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die übrigen Zahlungspflichtigen werden um termingerechte Bezahlung gebeten, da im Verzugsfalle Säumniszuschläge festgesetzt werden müssen und bei einer Mahnung Mahngebühren fällig werden. Damit der Zahlungseingang korrekt verbucht werden kann, bitten wir unbedingt um Angabe des Buchungszeichens bzw. der Mandatsreferenz zum betreffenden Betrag.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Steuern und Abgaben können Sie einfach und bequem durch die Teilnahme am SEPA-Basislastschriftverfahren bezahlen. Die fälligen Beträge werden termingerecht von Ihrem Bankkonto eingezogen. Ein solches Abbuchungsverfah-ren kann jederzeit widerrufen werden. Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist ab sofort auch online möglich und steht auf unserer Homepage unter nachstehenden Link zur Verfügung: www.lauffen.de/sepa. Zahlungen können auf folgende Konten der Stadtkasse Lauffen a.N. vorgenommen werden:
Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) 6860079
IBAN: DE10 6205 0000 0006 8600 79 BIC: HEISDE66XXX
Volksbank im Unterland (BLZ 620 632 63) 70007004
IBAN: DE58 6206 3263 0070 0070 04 BIC: GENODES1VLS
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