Landratsamt Heilbronn | 30.06.2025
Das Landratsamt informiert:
Kurz und bündig – der Pflegestützpunkt informiert: Was ändert sich zum 1. Juli in der Pflegeversicherung? Kernstück der Neuregelung ist die Zusammenführung der bisher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht künftig ein Gesamtleistungs-betrag von bis zu 3539 Euro pro Jahr zur Verfügung. Anspruchsberechtigte können …