Finanzamt | 06.04.2022
Anpassung der Zugangsregelungen im Servicezentrum des Finanzamts Heilbronn
Seit dem 4. April ist der Zutritt zu den Servicezentren der Finanzämter wieder im Rahmen der 3G-Regelungen (Geimpft, Genesen, Getestet) möglich. Als Testnachweis wird ein negativer Antigen-Schnelltest benötigt, wobei die zu- grundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen darf. Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz entsprechend den Anforderungen des Standards FFP2 …