Virtueller Lauffener Bote

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Aktuelle Nachrichten | Kast, Ingrid | 21.12.2022 – 30.01.2023

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 7. Dezember

Bürgerfragestunde

Bürgermeister Waldenberger eröffnete die öffentliche Sitzung und stellte fest, dass ordnungsgemäß eingeladen worden war und sich StR Breischaft entschuldigt hatte.

Eine Bürgerin sprach wegen des geplanten Baus von 59 Wohnungen im Ginsterweg vor. Die Nachbarschaft habe sich zusammengeschlossen, da es nicht für möglich gehalten werde, dort 59 Wohnungen unterzubringen. Die vorgesehenen 1,5 Stellplätze seien aus der Erfahrung heraus nicht ausreichend. Rund um den Ginsterweg seien verschiedene Häuser gebaut worden, deren Bewohner nun den Ginsterweg zuparkten. Es werde aus Bequemlichkeit nicht in den Tiefgaragen geparkt. Weiterhin werde es zusätzliche Fahrradfahrer geben, die zu einer Gefährdung der Fußgänger führen könnten. Die Ecke sei jetzt schon sehr gefährlich und unübersichtlich. Von daher könne das Bauvorhaben nur mit einer verkehrsberuhigten Straße erfolgen.

Eine weitere Bürgerin verstand nicht, warum man die Erweiterungsfläche nicht für den Friedhof nutzen wolle. Man könne nicht für viele Jahre sagen, dass man die Fläche nicht benötigen werde. Die Anbindung sei eigentlich nicht für drei Wohnblocks ausgelegt. Da könne man vor der Wirklichkeit nicht die Augen verschließen. Sie wünschte sich einen Gesprächskreis mit dem Bürgermeister, um die erwarteten Probleme anzusprechen. Diese seien auf jeden Fall die Parkplätze, fehlende Fußwege, Kindergarten in der Nähe. Es werde bestimmt zu verkehrstechnischen Problemen und auch Unfällen kommen.

Bürgermeister Waldenberger bedankte sich für die Anregungen. Er machte deutlich, dass heute lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Es würde heute nichts beschlossen, nur der Bebauungsplanentwurf und die Offenlage. Danach hätten die Verwaltung und der Gemeinderat den Auftrag, die Bedenken zu prüfen. Er bat um schriftliche Stellungnahme der Interessensgemeinschaft innerhalb der an die Veröffentlichung folgenden 30 Tage. Die Verwaltung werde die Anregungen dann prüfen und der Gemeinderat darüber entscheiden. Die Interessensgemeinschaft habe 4 Wochen Zeit, vorzutragen. Dann werde geschaut, ob ein Gespräch notwendig sei. Wahrscheinlich werde sich der Gemeinderat im ersten Halbjahr mit diesen Fragestellungen Punkt zu Punkt befassen. Das führe oft zu Änderungen. Aber es sei nicht so, dass jede gewünschte Änderung eins zu eins umgesetzt werden könne.

Verabschiedung Haushalt 2023 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2026

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 107 neu folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 und mittelfristiger Finanzplanung für die Jahre 2023 – 2026 inkl. Investitionsprogramm wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Hinweis: Den Haushaltsplan sowie die Haushaltsreden finden Sie unter www.lauffen.de/Virtuelles Rathaus/Haushaltsreden.

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Wirtschafts-und Vermögensplan 2023

Finanzplan 2022 - 2026

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 108 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N wird entsprechend des Festsetzungsbeschlusses zugestimmt.

2. Dem Finanzplan 2022 – 2026 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Lauffen a.N. wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

hier: Neukalkulation Abwassergebühren 2023 - 2024;

Änderung der Abwassersatzung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 127 folgenden einstimmigen Beschluss:

1.Gebührenkalkulation

1.1 Gebührenmaßstab für die Schmutzwassermenge ist die Frischwassermenge (2.1)

1.2 Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die abflussrelevante Fläche (2.2)

1.3 Die kalkulatorischen Abschreibungen und die Auflösung der Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge bemessen sich nach der durchschnittlich wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Anlagegüter. Es wird einheitlich linear abgeschrieben.

1.4 Bei den Zinsen werden die Echtzinssätze angewandt.

1.5 Die Aufteilung der Kosten auf die Kostenstellen Klärwerk, Kanalisation und Regenüberlaufbecken erfolgt entsprechend Nr. 3.4 der Vorlage.

1.6 Die Verwaltungskostenersätze für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Stadtbauamt und Kämmerei durch den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden nach der VwV Kostenfestlegung des Finanzministeriums BW entsprechend der Inanspruchnahme berechnet.

1.7 Der Straßenentwässerungskostenanteil wird kostenorientiert berechnet.

1.8 Die Aufteilung der Kosten der Kostenstellen auf die Kostenträger Schmutzwasser und Niederschlagswasser erfolgt entsprechend Nr. 3.4.2 der Vorlage.

1.9 Der Kalkulationszeitraum (Bemessungszeitraum) umfasst das Jahr 2023/2024 (Nr. 4.1 der Vorlage).

1.10 Die Starkverschmutzerzuschläge werden nach der Vorgehensweise wie unter Nr. 5 der Vorlage beschrieben und Anlage 2 kalkuliert.

1.11 Den Kalkulationsgrundlagen entsprechend Nr. 8 der Vorlage wird zugestimmt.

2. Festsetzung der Abwassergebühren

2.1 Die Abwassergebühr wird nach § 38 in Verbindung mit § 43 der Abwassersatzung der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 07.12.2022 wie folgt festgelegt:

2.2 Die Schmutzwassergebühr beträgt je cbm Abwasser 2,01 € (seither 1,94 €).

2.3 Die Niederschlagswassergebühr beträgt je qm versiegelte und angeschlossene Grundstücksflächen 0,30 € (seither 0,29 €).

2.4 Die Gebühr für sonstige Einleitungen beträgt je cbm Abwasser oder Wasser 2,01 € (seither 1,94 €).

2.5 Die spätere Verrechnung etwaiger Unterdeckungen mit künftigen Überdeckungen wird ausdrücklich vorbehalten.

2.6 Der Starkverschmutzerzuschlag beträgt je cbm Abwasser 0,46 € (seither 0,44 €).

3. Änderung der Abwassersatzung

3.1 Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – ABWS) der Stadt Lauffen a.N. in der Fassung vom 01.12.2021 wird, entsprechend Anlage 3 der Vorlage geändert.

3.2 Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Vorbereitung der Bürgermeisterwahl (m/w/d) 2023

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 124 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Termin für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lauffen a.N. wird auf Sonntag, den 07.05.2023, festgelegt. Eine ggf. erforderliche Neuwahl findet am Sonntag, den 21.05.2023, statt.

2. Die Veröffentlichung der Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Lauffen a.N. erfolgt in der Ausgabe der „bw-Woche – Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg“ am Freitag, den 03.02.2023.

3. Der Text für die Ausschreibung wird entsprechend der Anlage 1 der Vorlage gebilligt.

4. Das Ende der Einreichungsfrist wird für die Hauptwahl auf den 12.04.2023 und für die etwaige Neuwahl auf den 11.05.2023 festgelegt.

5. Eine mögliche öffentliche Vorstellung der Bewerber ist für den 26.04.2023 geplant. Über Zeit, Ort und Durchführungsmodalitäten entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

6. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende sowie fünf Beisitzer sowie die gleiche Anzahl Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses werden gewählt, und zwar wie folgt:

- als Vorsitzender
Herr Bürgermeister Klaus-Peter Waldenberger,
- als stellvertretender Vorsitzender
Herr Axel Jäger,
- als Beisitzer
Herr Peter Breischaft, Frau Andrea Täschner, Herr Dr. Michael Mühlschlegel, Herr Ralf Roschlau, Herr Jan Reichle
- als stellvertretende Beisitzer
Frau Martina Buck, Frau Dagmar Zoller-Lang, Frau Andrea Kammerer, Herr Bernd Mittenmayer, Frau Rotraut Schmalzried

7. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Ausscheiden von Stadtrat Hans-Martin Steinle aus dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen a.N. Neckarwestheim Nordheim

Nachrücken von Stadtrat Markus Schiefer in den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen a.N. Neckarwestheim Nordheim

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 130 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem Ausscheiden von Hans-Martin Steinle aus dem Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen a.N. Neckarwestheim Nordheim wird zugestimmt.

2. Stadtrat Markus Schiefer wird für die restliche Amtszeit in den Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen a.N. Neckarwestheim Nordheim gewählt.

Krisenmanagement Lauffen a.N.

hier: Blackoutvorsorge

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 125 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Zustimmende Kenntnisnahme.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss

hier: Auflösung/Beitritt

Gründung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 136 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Gemeinderat stimmt der Gründung sowie dem Betritt zum gemeinsamen Gutachterausschuss bei der großen Kreisstadt Eppingen zum Stichtag 01.01.2024 zu.

2. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses an die Stadt Eppingen zum Stichtag 01.01.2024 zu.

3. Der Gemeinderat kündigt die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum 31.12.2023 und beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Schritte zu veranlassen, um die dazugehörige „Erstreckungssatzung“ aufzuheben.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan "Vorderes Burgfeld II, BA 01.1"

hier: Vergabe der Arbeiten zur archäologischen Rettungsgrabung und Kosten,

Bürgermeisterermächtigung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 132 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Dem Vorgehen wird zugestimmt.

2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Fa. Archaeo BW, Tannenweg 11, 70839 Gerlingen, mit der Rettungsgrabung zu den angebotenen Stundensätzen lt. Angebot vom 26.08.2022 zu gegebener Zeit zu beauftragen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Baugebiet Obere Seugen I (Schillerstraße) und Obere Seugen II, 1. BA,

Quartiersplätze

hier: Billigung der geänderten Planung und Umgestaltung

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 135 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die geänderte Planung wird in reduziertem Umfang gebilligt.

2. Die Kosten für die Umgestaltung des bestehenden Platzes an der Schillerstraße im Baugebiet Obere Seugen werden anerkannt.

3. Die Ausführung soll gemeinsam mit dem Neubau der Plätze vorgesehen werden.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, insgesamt das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan "Östliche Stuttgarter Straße"

hier: Veränderungssperre

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 126 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets „Östliche Stuttgarter Straße“ wird als Satzung beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Östliche Stuttgarter Straße
Östliche Stuttgarter Straße

Bebauungsplan "Östliche Stuttgarter Straße" als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

hier: Billigung Vorentwurf und Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 (1) u. § 4 (1) u. BauGB

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 137 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Der Vorentwurf, gef. von KMB vom 11.11.2022 (textliche Festsetzungen und Begründung) für das Baugebiet „Östliche Stuttgarter Straße“ (zwischen L 1103 im Westen, dem Grundstück Flst.Nr. 88 im Norden, Neckarstraße im Osten und Friedenstraße im Süden) wird gebilligt.

2. Die Fachbehörden sowie die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind über die Planung zu informieren. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

3. Der Vorentwurf wird öffentlich ausgelegt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Bebauungsplan "Weststadt II - Charlottenstraße"

hier: Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 BauGB) im Verfahren nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 138 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Für die Fläche zwischen Parkfriedhof, Ginsterweg und Charlottenstraße wird ein Bebauungsplanverfahren zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB gemäß § 2 BauGB eingeleitet. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im Abgrenzungsplan vom 17.11.2022 dargestellt.

2. Ziel des Bebauungsverfahrens ist die Entwicklung einer Fläche für eine Wohnnutzung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus.

3. Die Planung im Vorentwurf mit Abgrenzungsplan, Textteil und Begründung vom 17.11.2022, gefertigt vom Büro Käser-Ingenieure, Untergruppenbach, wird gebilligt.

4. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentliche Belange und Behörden durchzuführen.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

Freiwillige Feuerwehr Lauffen a.N.

Beteiligung an der Sammelbeschaffung von Mehrzweckbooten

Der Gemeinderat fasste zur Vorlage 2022 Nr. 128 folgenden einstimmigen Beschluss:

1. Die Beteiligung an der Sammelbeschaffung von Mehrweckboote des Landes wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der Feuerwehr das weitere Verfahren abzustimmen und umzusetzen.

3. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsplan 2024.

Verschiedenes

Bürgermeister Waldenberger wünschte viel Freude mit der aufgelegten Broschüre 12 Lauffener.

Herr Schuh berichtete von der Umstellung § 2b UmStG. Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche das Gesetz beschlossen, darin enthalten sei eine Verlängerung der Optionspflicht. Es könne um zwei Jahre verlängert werden. Die Verwaltung wollte vorschlagen, zumindest um ein Jahr zu verlängern. Im Moment sei man mit vielen Aufgaben belastet. Daher wäre es schön, die Verwaltung könnte dieses ungeklärte Großprojekt schieben, bis klare Vorgaben da seien. Man würde gerne zumindest bis 01.01.2024 schieben. Parallel sei man dennoch schon in den Vorbereitungen.

Anfragen

StR Jäger fragte sich in seiner Jahresabschlussrede, was 2022 für ein Jahr war:

Die Zeiten sind schwierig – erst Coronakrise, jetzt Ukraine mit Energiekrise, das ganze gewürzt mit Klimakrise und allgemeiner Weltuntergangsstimmung. Und nun steht auch noch Weihnachten vor der Tür. Die für viele potentiell größte Krise des Jahres. Das Fest der Liebe ist nicht umsonst berüchtigt. Erst bauen sich Erwartungen auf, dann zeigen sich die ersten Enttäuschungen. Bei all den aufgestauten Frustrationen des gesamten Jahres entsteht so ein Cocktail aus Emotionen unter dem Christbaum. Aber vielleicht wird es dieses Jahr nicht ganz so schlimm. Wenn er sich das vergangene Jahr aus städtischer Sicht anschaut, war es ein gutes Jahr. Es sind viele Baustellen, die wir in der Verwaltung und im Gremium seit Jahren bearbeiten, sichtbar und fertig geworden. Dazu zählt der Neckartalradweg Richtung Kirchheim, der richtig gelungen ist. Die Abbiegespur B27/Stuttgarter Straße, die eigentlich nicht nur unsere Baustelle war, aber wie gesagt zu einer Weltuntergangsstimmung bei vielen Autofahrern gesorgt hat. Auch der barrierefreie Bahnhof mit dem Aufzug konnte in Betrieb gehen und natürlich im Brühl – endlich kann man sich in Lauffen wieder duschen, Zähne putzen und sogar noch Strümpfe kaufen – haben wir endlich wieder einen Drogeriemarkt. Und nicht zu vergessen das Generationenquartier in der Bismarckstraße.

Mit diesem Quartier schließt sich auch der Kreis für Sie, Herr Waldenberger. Denn als Sie in Lauffen vor knapp 24 Jahren begonnen haben, diskutierten wir über die Schließung von Kindergärten. Und jetzt, kurz vor dem Ende Ihrer Tätigkeit in Lauffen, durften Sie Ihren ersten Kindergarten in Lauffen bauen. In Ihrer Zeit haben Sie ein neues Feuerwehrhaus bauen lassen, Sie haben mit der Zufahrt in den Brühl von der Nordheimer Straße einen der spektakulärsten Kreisverkehre kostenlos für unsere Stadt bewerkstelligt. Mit dem Umbau des Kiesplatzes und des Lamparter Parks die Naherholung in die Stadt gebracht und mit Hilfe der Sanierung den Kirchberg gerettet und und und. Es gäbe noch viel zu erwähnen, aber einen der größten und mit Hochachtung zu erwähnenden Aufgaben die Sie in den vergangenen 23 Jahren bewältigt haben ist, dass es Ihnen immer wieder gelungen ist, ein Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begeistern, für uns zu arbeiten. Ob es Frau Keßler war, die nach ihrer Mutterschaft zurückkam und das von Ihnen neu geschaffene Ressort Kultur übernahm, um vor ein paar Jahren in Leitung Bürgerbüro zu kommen. Auch Frau Drechsler, eine Studentin und Praktikantin, kam nach ihrem Studium zurück. Frau Drechsler kam auch jedes Mal aus ihrem Mutterschutz, um das Hauptamt in ihre Hände zu nehmen. Im Bauamt haben wir mit Herrn Spieth nach vielen Wechseln eine Konstante, die mit viel Fachwissen und fast unendlicher Power der Stadt gut tut. Und natürlich der Wechsel von Frieder Schuh vom Gremium in die Kämmerei war ein einziger Glücksgriff für unsere Stadt. Und hier gibt es noch einige strategische Operationen von Ihnen, wie zum Beispiel der vor Kurzem in Ruhestand verabschiedete Herr Richter. Oder Frau Schubert, die erstmals in Lauffen die Gesamtleitung der Kindergärten übernahm. Oder Herr Meic, der kurz vor einem Burnout stand, wurde von Ihnen mit anderen Aufgaben betraut. Am Projekt in der Bismarckstraße kann man diese großartige Teamleistung genau ablesen: Herr Schuh, der für die Grundstücksverhandlung bis jetzt zur Eröffnung dieses Projekt federführend gemanagt hat, unterstützt von Herrn Spieth, der für Bautechnik und Bebauungspläne zuständig war und jetzt ist Frau Drechsler mit der anspruchsvollen Aufgabe dran, sich um das Personal für diesen Kindergarten zu kümmern. Deshalb, und wegen so vielem, dient Ihnen Herr Bürgermeister Waldenberger unser Dank. Nicht nur für das vergangene Jahr, sondern für die überaus erfolgreichen und produktiven 24 Jahre in unserer Stadt. Unser Dank gilt ebenfalls allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Lauffen für die Arbeit, die sie zum Wohle unserer Stadt leisten.

Es gibt Menschen die sagen in früherer Zeit
War Weihnachten viel besser als heut
Und wirklich, es war weniger grell
Die Leute hasteten nicht ganz so schnell
Am Baum brannten Kerzen mit echtem Feuer
Die Geschenke waren meistens nicht teuer
Man schenkte sich nicht ganz so viel Kram
Ob deshalb alles von Herzen kam?
Man schenkte nicht viel, weil es nicht viel gab
Heut ist es nicht mehr, weil die Menschheit verdarb
Ich denk gern zurück an die Kindertage
Doch ist es so, dass ich manchmal frage
Ob so manch andrer gar nicht versteht
Dass es den Meisten heut besser geht
Ich mag auch lieber Kerzen am Baum
Doch will wohl niemand einen brennenden Baum
Der Advent ist eine besondere Zeit
Doch früher wie heut gibt es zwar Streit
Das liegt wohl kaum am Christuskind
Doch eher daran wie wir Menschen so sind
Drum nehmt euch die Zeit euch mal zu besinnen
Wenn um uns herum wieder mal alle spinnen
Bleib einfach ruhig wenn andere hetzen
Lasst euch durch Worte nicht gleich verletzen
Wenn andere motzen, lächel sie an
Das ist ein Rat den ich geben kann

Zum Schluss will ich euch eines noch sagen

Ich möchte nicht meckern ich möchte nicht klagen

Was wir alle brauchen zum Glücklichsein

Ist Gesundheit und im Herzen den Sonnenschein

Sehr geehrter Herr Waldenberger, wir wünschen Ihnen sowie allen Beschäftigten der Stadt Lauffen ein frohes Weihnachtsfest, ein paar ruhige Tage, Zeit, spazieren zu gehen, die Gedanken schweifen zu lassen. Zeit für sich, für die Familie, für Freunde. Zeit, um Kraft zu sammeln für ein neues Jahr. Ein Jahr ohne Angst und große Sorgen, mit so viel Erfolg wie man braucht, um zufrieden zu sein. Und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund zu bleiben. Und so wenig Ärger wie möglich und so viel Freude, wie nötig, um die nächsten 365 Tage lang glücklich zu sein. Alles Gute!

Bürgermeister Waldenberger bedankte sich.

StRin Buck sagte, dass die Asthmastaffel sehr dunkel sei. Sie bat um Überprüfung einer Beleuchtung im mittleren Teil.

Herr Spieth antwortete, dass eine Lampe ersetzt worden war, die wieder zerstört wurde. Man habe an der Staffel Probleme mit Vandalismus