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Sanierung - Förderungen im Sanierungsgebiet Lauffen III möglich

Was ist Sanierung?

Sanierung bedeutet „heilen, retten und wieder leistungsfähig machen". Wenn in einem bestimmten Bereich saniert werden soll, so geht es im Wesentlichen um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Verbesserung der Funktion dieses Gebietes und seiner Gebäude.

 

Städtebauliche Missstände und Mängel können durch unzureichende Erschließung, Belichtung und Wohnungszuschnitte, durch wenig attraktive Einzelgebäude, ungenügende Einzelhandelsflächen oder schlechte Bausubstanz begründet sein.

Wo liegt das Sanierungsgebiet Lauffen III ?

Sanierung Lauffen III ÜbersichtsplanDas Sanierungsgebiet Lauffen III umfasst das Gebiet um die Herzog-Ulrich-Grundschule sowie das ehemalige Gärtnerei-Areal Körnerstraße.

 

=> Hier der Übersichtsplan zum Download

Verfahrensstand

Im Sanierungsgebiet im Umfeld der Herzog-Ulrich-Grundschule wurden verschiedene städtebauliche Mängel festgestellt, welche durch bauliche Maßnahmen der Stadt Lauffen, aber auch durch private Leistungen der Grundstückseigentümer beseitigt werden können. Diese Aufgabenstellungen können in der Regel nur durch den Einsatz von Fördermitteln des Landes bewältigt werden. Durch die Stadtverwaltung wurde daher in Abstimmung mit dem Gemeinderat die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erreicht. Die Maßnahme ist vorläufig bis Ende 2010 befristet. Ein Verlängerungsantrag ist gestellt.

 

Für das Sanierungsgebiet stehen noch Fördermittel des Landes zur Verfügung, welche zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt für städtebauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden sollen.

 

Das Zusammenwirken von Investoren, der öffentlichen Hand und der privaten Gebäude-Eigentümer soll die Aufwertung des Gebietes langfristig ermöglichen.

Beispielhafte Maßnahmen

Sanierung Lauffen III OlgastraßeIm Verlauf der bisherigen Sanierung hat die Stadt Lauffen a. N. zur Beseitigung der bestehenden strukturellen Mängel im öffentlichen Straßenraum bereits mehrere Maßnahmen realisiert. Zum Beispiel die Aufwertung der Ludwigstraße, die Neugestaltung der Olgastraße und die Straßenraumgestaltung der Lindenstraße.

 

Diese Maßnahmen wurden für die Anlieger kostenfrei ohne entsprechende Veranlagung von Gebühren und Beiträgen von der Stadt Lauffen a. N. im Rahmen der Sanierungsmaßnahme finanziert. Diese Vorleistungen sollen die Bereitschaft der privaten Eigentümer wecken, am eigenen Gebäude ebenfalls Aufwertungen vorzunehmen. U.a. wurden mit dem Einsatz der Sanierungsmittel die Modernisierungen der privaten Gebäude Seugenstraße 34, Lindenstraße 3 und 5 sowie Katharinenstraße 4 durch die Stadt Lauffen a. N. gefördert.

Sanierungsziele

Die Ziele umfassen eine verbesserte Erschließung in der Schulstraße und Ulrichstraße, die Entkernung des Quartiers Bahnhofsstraße/ Seugenstraße/ Schulstraße/ Ulrichstraße und die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden. Des Weiteren soll die Bebaubarkeit verbessert und störende sowie ungenutzte Bausubstanz soll beseitigt werden. Nicht zuletzt möchte man durch Entkernung Licht und Luft in die Bauquartiere bringen und so die Attraktivität für innerstädtisches Wohnen erhöhen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Verbrauchs von Grund und Boden leisten.

 

Der Erfolg dieser Maßnahmen kann nur dann eintreten, wenn verantwortungsbewusste Eigentümer mit der Stadt zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen suchen. Informieren Sie sich daher rasch über die bestehenden Möglichkeiten und lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt verstreichen.

Förderungsfähige Maßnahmen

Sanierung Lauffen III BahnhofstraßeFür Förderungen kommen Modernisierungen, Instandsetzungen, Entkernungen der Rückbereiche und Neuordnungsmaßnahmen in Frage.

 

Eine Modernisierung und Instandsetzung umfasst die Beseitigung von Missständen und Mängeln an Gebäuden durch bauliche Maßnahmen, welche den Gebrauchswert und die Werthaltigkeit eines Gebäudes entsprechend den Sanierungszielen nachhaltig erhöhen.

 

Beispiele: Einbau moderner Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Verbesserung der Grundrisse etc.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist eine durchgreifende Sanierung eines Gebäudes.

 

Unter einer Entkernung von Rückbereichen versteht man die Beseitigung von untergenutzten Scheunen und Nebengebäuden in den Innenhöfen oder in dicht besiedelten Bereichen zur Verbesserung der Belichtung, Belüftung und Besonnung. Hier sind insbesondere ungenutzte Nebengebäude mit schlechter Bausubstanz betroffen. Auf diesen Flächen können Gärten, Stellplätze, Carports oder Garagen oder sinnvolle Anbauten zur Erhöhung des Wohnwerts entstehen. Zudem wird im Zuge von Neuordnungsmaßnahmen der Abbruch abgängiger Bausubstanz und damit verbunden eine Neuordnung der Grundstücke für eine Neubebauung gefördert.

 

Sanierungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn verantwortungsbewusste Eigentümer mit der Stadt zusammenarbeiten und gemeinsam neue Lösungen suchen.

 

Die Stadt Lauffen a. N. freut sich auf zahlreiche Rückmeldungen aus dem Sanierungsgebiet Lauffen III.

Ansprechpartner

Stadtkämmerer Alexander Noak

Rathausstraße 10

74348 Lauffen a. N.

Tel. 07133 / 106 - 21

alexandern@lauffen-a-n.de