Ansicht des Feuerwehrgerätehauses vor den Lauffener Steillagen

Feuerwehr Lauffen

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Wald- und Flächenbrandgefahr - Grill- und Feuerverbot im Stadtgebiet Lauffen a.N.

Sonntag, 05. August 2018 von M. Kenngott, Feuerwehr Lauffen a.N.

Auch die FFL weißt an dieser Stelle vor dem Hintergrund der hochsommerlichen Temperaturen und der damit einhergehenden anhaltenden Trockenheit, ausdrücklich auf das aktuelle Grill- und Feuerverbot der Stadt Lauffen a.N. hin. An allen öffentlichen Grillanlagen (egal ob an der öffentlichen Feuerstelle oder auch mit einem selbst mitgebrachten Grillgefäß) ist das Feuermachen und das Grillen verboten! Entsprechende Hinweisschilder sind zudem angebracht!

Weiter gilt im gesamten Stadtgebiet Lauffen, dass außerhalb der öffentlichen Grillanlagen, auf öffentlichen Flächen das Grillen und Feuermachen grundsätzlich verboten ist (Polizeiverordnung der Stadt Lauffen a.N . § 22 Abs. 1 Nr. 3 a) Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlageteile zu verändern oder aufzugraben und außerhalb zugelassener Feuerstellen oder Flächen ein Feuer zumachen oder zu grillen.b) Innerhalb zugelassener Flächen mit dafür nicht vorgesehenen, handelsüblichenGefäßen zu grillen, Grillgefäße unsachgemäß zu verwenden oder Grillreste nichtordnungsgemäß zu entsorgen. Dabei ist dafür zu sorgen, dass an der Aufstellflächeder Gefäße, z.B. Rasenflächen, keine Brandstellen oder andere Schäden entstehenkönnen.)! Denken Sie auch daran, dass eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe, schnell einen Wald- oder Flächenbrand auslösen kann. Beachten Sie auch, dass Flaschen und Glasscherben wegen der Lupenwirkung schnell einen Brand entfachen können. In mehren Bundesländern oder auch in verschiedenen europäischen Ländern, müssen die Kameraden der Feuerwehren und des Zivilschutzes, teilweise unter Einsatz des eigenen Lebens, eine Vielzahl von Flächen- und Waldbränden bekämpfen. Helfen Sie mit, dass es hier zu keinen Flächen-/Waldbränden kommt.