Blick in die Höhe auf sonnige Baumkronen (Grafik: shutterstock)

Formulare

Bewohnerpark­ausweis

Bewohnerparkausweis Lauffen am Neckar

Bewohnerparkausweis beantragen

Im Stadtgebiet Lauffen am Neckar wurden bisher sechs (6) Bewohnerparkbereiche eingerichtet.

 

Wenn Sie in einem Bewohnerparkgebiet in Lauffen am Neckar mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind, keine eigene oder angemietete Parkmöglichkeit (Stellplatz, Garage) zur Verfügung haben und ein eigenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug haben, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.

 

Mit dem Bewohnerparkausweis ist man berechtigt in der Bewohnerparkzone, in welcher man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, an ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen zu parken. Ein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz innerhalb des Parkzonenbereiches besteht nicht. Zudem wird keine Gewähr dafür übernommen, dass es innerhalb des Parkzonenbereiches zu jeder Zeit einen freien Parkplatz gibt. 

 

Jede Person erhält nur einen Parkausweis. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, können bis zu zwei Fahrzeuge gemeinsam auf einem Parkausweis eingetragen werden.

Bewohnerparkausweiszonen

  • Zone 1: Weinstraße, Eisenbahnstraße, Heiligkreuzstraße
  • Zone 2: Lindenstraße, Karlstraße
  • Zone 3: Christofstraße, Lehnerstraße
  • Zone 4: Hölderlinstraße, Schillerstraße
  • Zone 5: Kurze Straße
  • Zone 6: Kiesstraße, Brunnenstraße, Bergstraße, Querstraße, Kirchstraße,  Kirchbergstraße

Gültigkeitsdauer und Kosten

Der Bewohnerparkausweis wird ab Antragsdatum immer für ein Jahr ausgestellt. Die Kosten für den Bewohnerparkausweis sind in der Rechtsverordnung der Stadt Lauffen am Neckar über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren, in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz innerhalb der jeweiligen Parkzone
  • Eigener Pkw oder Pkw zur dauerhaften Nutzung überlassen (Firmen- oder Leasingfahrzeuge - hier Halterbestätigung erforderlich)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein)
  • Ggf. Halterbestätigung