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Rathaus

Landtagswahl 2026

Landtagswahl am 08.03.2026

Am Sonntag, 08.03.2026, ist in Baden-Württemberg Landtagswahl.

 

Jeder Bürger und jede Bürgerin hat das Recht zu wählen.

Auch Sie können durch Wahlen in der Politik mitbestimmen.

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland.

Bei der Landtagswahl dürfen Sie frei entscheiden, welche Partei und welche Person Sie wählen möchten.

Ihre Meinung zählt!
 

Weitere Infos in leichter Sprache zur Landtagswahl finden Sie hier auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung.

Wahlinformationen zur Briefwahl

In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen verschickt. Anschließend kann mit folgenden Möglichkeiten Briefwahl beantragt werden:

1. Persönlich beantragen

Sie können Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass mit!

Nach Lieferung der Stimmzettel besteht im Bürgerbüro auch die Möglichkeit gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen. 

2. Antrag per Smartphone

Den elektronischen Wahlscheinantrag können Sie ganz einfach mit Ihrem Mobilgerät aufrufen, wenn Sie den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung scannen. Der große Vorteil: der Antrag ist dann schon vorausgefüllt, Sie müssen nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden. Die Unterlagen werden an die gewünschte Adresse per RegioMail verschickt.

3. Online-Antrag

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen können Sie per Online-Antrag  vom 15. Januar bis 5. März 2026 12 Uhr über das Online-Formular beantragen. Zur Weiterleitung auf die entsprechende Seite bitte hier klicken. Für den Online-Antrag benötigen Sie Ihre Wahlbezirks-Nr. und Ihre Wähler-Nr., die Sie auf der Wahlbenachrichtigung finden. Die Unterlagen werden an die gewünschte Adresse per RegioMail verschickt.

4. Schriftlich mit Wahlbenachrichtigung beantragen

Sie können den Antrag schriftlich mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben frühzeitig an die darauf angegebene Anschrift oder geben es direkt im Bürgerbüro ab. Die Unterlagen werden an die gewünschte Adresse per RegioMail verschickt oder können nach Lieferung der Stimmzettel im Bürgerbüro abgeholt werden.

5. Formlos beantragen

Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen unter Angabe von 
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse:

  1. per Post an Bürgerbüro Lauffen am Neckar, Wahlamt, Bahnhofstr. 50, 74348 Lauffen am Neckar
  2. per E-Mail an buergerbuero@lauffen-a-n.de
  3. per Telefax unter der Nummer 07133/2077-10

Telefonische Anträge sind nicht möglich!

 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch) möglich. Wer die Unterlagen für einen anderen abholen 

will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung stehen Vordrucke für die Vollmachterteilung zur Verfügung.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 6. März 2026, 15.00 Uhr beantragt werden. Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12.00 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen.

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.

 

Briefwählern wird empfohlen, die Hinweise in den Unterlagen sorgfältig zu beachten – bitte keinesfalls die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung über die persönliche Stimmabgabe vergessen.

 

Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig abgesandt werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlamt eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt in den städtischen Briefkästen am Bürgerbüro oder Rathaus eingeworfen werden. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Briefwähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn er ausschließlich der Deutschen Post AG ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Wird eine besondere Versendungsform wie zum Beispiel Expresszustellung, Einschreiben oder Luftpost gewünscht, so muss das dafür fällige – zusätzliche - Leistungsentgelt von der Briefwählerin bzw. dem Briefwähler selbst entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen als der Deutschen Post AG oder aus dem Ausland ist das dafür fällige Porto in voller Höhe durch die Briefwählerin bzw. den Briefwähler zu zahlen.