Der Gesamtelternbeirat traf sich im Kindergarten Generationenquartier

Kindertageseinrichtungen

Gesamtelternbeirat

Gesamtelternbeirat

Nach dem Kindertagesgesetzt werden in den Kindertageseinrichtungen Elternbeiräte gewählt. Jeweils der Vorsitz sowie die Stellevertretung des Elternbeirats aller Kindertageseinrichtungen bilden den Gesamtelternbeirat.

 

Innerhalb dieses Gesamtelternbeirates wird nochmals ein Vorsitz gewählt. Dieser Vorsitz trifft sich alle 4-6 Wochen mit der Sachgebietsleitung sowie der Fachberatung der städtischen Kindertageseinrichten.

 

Der Vorsitz des Gesamtelternbeirates ist das Sprachrohr zwischen Stadtverwaltung und der Elternschaft. Er bringt in die Sitzungen die Themen der Elternschaft mit ein und trägt als Multiplikator die Themen der Stadtverwaltung in die Elternschaft.

 

Der Gesamtelternbeirat trifft sich ca. 2 Mal im Kindergartenjahr abwechselnd in den Einrichtungen. 
Aufgaben und Vorhaben legt der Gesamtelternbeirat jeweils in seiner ersten Sitzung im Kindergartenjahr fest.

Vorwort

Liebe Eltern,

 

in unserer heutigen Zeit sehen sich Familien und Alleinerziehende zunehmend mit sozialen und wirtschaftlichen Benachteiligungen, Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie mit mangelnder Integration in unserer multikulturellen Gesellschaft konfrontiert. Daher ist es uns wichtig eine starke und gut funktionierende Elternvertretung sicherzustellen.

 

Gemeinsam mit den Eltern, den Elternbeiräten, den Erzieher*innen und der Verwaltung möchte der Gesamtelternbeirat (GEB) der Stadt Lauffen a.N. eine sinnvolle und effektive Elternarbeit gewährleisten. Die wichtigste Aufgabe besteht darin uns für die Belange, das Wohl und die Entwicklung unserer Kinder einsetzen.

 

Nur gemeinsam können wir etwas bewegen, wenn Anliegen und Probleme rechtzeitig und direkt bei uns angesprochen und Lösungswege konstruktiv erörtert werden. Dabei ist der GEB auf Ihre Kooperation und Unterstützung angewiesen. Lassen Sie uns im Interesse der Kinder zusammenarbeiten.

 

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

 

 

Gemeinsames Ziel von Gesamtelternbeirat und Träger ist das Wohl der Kinder.

Kontakt zum Gesamtelternbeirat

Wenn Sie Interesse an einer Mitwirkung haben oder ein Anliegen in den Gesamtelternbeirat einbringen möchten, erreichen Sie den Gesamtelternbeirat über diese E-Mail-Adresse:

 

 gesamtelternbeirat.lauffen@gmail.com

Der Gesamtelternbeirat

Im Folgenden werden die verschiedenen Funktionen des Gesamtelternbeirats aufgezeigt. Dies beinhaltet neben der Aufgabenstellung auch die organisatorischen Gesichtspunkte.

Was ist der GEB? 

 

Der Gesamtelternbeirat setzt sich aus den Elternbeiratsvorsitzenden einer jeden städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita und Hort) zusammen. Er ist das Sprachrohr für alle Eltern hin zu der Stadtverwaltung und setzt sich für die Belange der Eltern ein. 

aktiv & kooperativ 

Aufgabengebiet des GEB? 

 

  • Unterstützung der Erziehungsarbeit im Kindergarten
  • Zusammenarbeit zwischen Kindergarten – Eltern - Träger
  • Vertretung aller Eltern
  • Gegenseitige Anregungen
  • Informationen für alle Eltern
  • Sprachrohr zur politisch nächst höheren Ebene
  • Bereits bei Neuwahl des Elternbeirats wird durch die Einrichtungen ein Schreiben bezüglich des Datenschutzes verteilt 

Funktionen des GEB? 

 

  • Mitreden / Mitmischen
  • Anhörungsrecht
  • Informationsrecht
  • Ideenaustausch
  • Gemeinsame Planung von Aktivitäten
  • Austausch mit Trägern / bei Bedarf mit freien Trägern

Wann trifft sich der GEB?

  • Regelmäßige Sitzungen im Kindergartenjahr (mindestens ein Mal und je nach Bedarf)
  • Eingeladen werden alle Elternbeiratsvorsitzende der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita und Hort) 

Informationsfluss des GEB an die Elternschaft  

  • Pinnwand Kindergarten
  • E-Mail Verteiler der Elternbeiratsvorsitzenden der jeweiligen Kindergärten
  • Informationen durch Leitungen an Elternschaft verteilen
  • Anschlagtafel und E-Mail Verteiler an Vorsitzende

Wie findet die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und GEB statt?

Das Ziel ist es eine Transparenz zu schaffen, um allen Beteiligten aktuelle Themen und das Vorgehen zu erläutern. Informationen, die als solche gekennzeichnet sind, sind durch den GEB und den Träger vertraulich zu behandeln.

  • Regelmäßige Treffen mit einer Person der Verwaltung und mindestens einem GEB Vorsitzenden
  • E-Mail Austausch über Aktuelles und Informationsaustausch
  • Bei Infos für alle Familien, GEB mit in den Verteiler nehmen
  • Bei Anliegen telefonischen Kontakt / Persönliches Treffen möglichst zeitnah suchen
  • Auch bei Einzelfällen regelmäßiger Kontaktaustausch
  • Beispielsweise auch Artikel in E-Mail Verteiler

 

 

Grundverständnis von Kommunikation zwischen Trägern und GEB?

  • Sachlicher Austausch von allen Parteien
  • Vermittlung zwischen Eltern und Verwaltung – GEB als Bindeglied
  • Bei Anliegen direkte Ansprechpartner (dritte) involvieren
  • Auch positive Rückmeldungen geben
  • Gemeinsames Lernen, Lösungen suchen, in Austausch gehen
  • Offenheit
  • Gegenseitige Perspektiven aufzeigen und wenn möglich, einen Mittelweg finden
  • Vertrauliches wird vertraulich behandelt

Welche Haltungen werden gelebt?

  • Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz
  • Ehrlichkeit
  • Kommunikation
  • Vertrauen aufbauen
  • Lösungsorientierte Zusammenarbeit leben
  • Netzwerk aufbauen zwischen Eltern / Verwaltung und GEB / gegenseitiges Vernetzen EB und GEB

Satzung

Aufgaben und Organe

§ 1 Aufgaben

(1) Der Gesamtelternbeirat der Kindergärten in Lauffen a.N. hat die Aufgabe, die Interessen der Eltern zu vertreten, die Erziehungsarbeit in den Kindergärten zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Elternbeirat, Kindergarten, Elternhaus und dem Träger zu fördern.

(2) Der GEB setzt sich dafür ein, dass Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung im Kindergarten verwirklicht wird. Er hat zu diesem Zwecke insbesondere

  • das Verständnis der Eltern für Bildungs- und Erziehungsziele des Kindergartens zu wecken
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge entgegenzunehmen und dem Träger oder der Leitung des Kindergartens zu unterbreiten
  • sich beim Träger für eine angemessene Besetzung von Fachkräften einzusetzendas Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit der Kindergärten und ihrer besonderen Befugnisse zu gewinnen.

(3) Der GEB arbeitet mit den pädagogischen Kräften, der Leitung und den Trägern zusammen. Er kann mit anderen Gesamtelternbeiräten von Kindergärten und Kinderhäusern auf Landesebene (im Landeselternbeirat) zusammenarbeiten.

(4) Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus den „Richtlinien des Arbeits- und Sozialministeriums für Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte nach §5 des Kindergartengesetzes vom 20. Januar 1983“, soweit dieses für den GEB anwendbar ist.

§ 2 Mitgliedschaft

Mitglieder des Gesamtelternbeirats sind Elternbeiräte aus den Kindergärten der Stadt Lauffen a.N.

§ 3 Organe

Die Organe des GEB sind

1. Mitgliederversammlung (§ 4 bis 8)

2. Der Vorstand (§9)

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Eltern der Kindergärten in Lauffen a.N. werden in den Mitgliederversammlungen des Gesamtelternbeirats durch ein Mitglied des Elternbeirats aus ihrem Kindergarten vertreten. Dieser Vertreter muss vom jeweiligen Kindergarten-Elternbeirat bestimmt werden.

§ 5 Aufgaben der Mitgliederversammlung

1. Einbringen von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen

2. Beschließen evtl. Anträge zur Geschäftsordnung

3. Wahl des Vorstandes

§ 6 Beschlüsse der Mitgliederversammlung

1. Jeder Vertreter (§ 4 Abs. 1) hat eine Stimme

2. Bei der Abstimmung hat jeder Vertreter die Interessen seiner Gruppe zu vertreten, ist jedoch nicht an Weisungen gebunden

3. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst

4. Wahlen finden auf Antrag geheim statt

§ 7 Zeitpunkt der Mitgliederversammlung

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie soll nach den Elternbeiratswahlen in den Kindergärten durchgeführt werden.

2. Einladung erfolgt durch den Vorstand.

§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen, wenn besondere Gründe vorliegen und/oder mindestens 3 Vertreter dies verlangen.

§ 9 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern (Vorstand/Vertreter/Schriftführer)

2. Der Vorstand sollte sich aus Mitgliedern aller Trägerschaften zusammensetzen.

3. Der Vorstand wird für ein Jahr durch die Mitgliederversammlung gewählt.

4. Bis zur Wahl des neuen Vorstandes führt der bisherige Vorstand die Geschäfte weiter.

5. Der Vorstand kann aus den Reihen der Eltern mit Kindern im Kindergartenalter weitere nicht stimmberechtigte Mitarbeiter berufen.

6. Die Vorstands- und Arbeitssitzungen sind grundsätzlich für alle Mitglieder offen.

7. Aufgabe des Vorstandes ist es, einen Jahresbericht vorzulegen.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung ist nach Zustimmung durch die Vertreter der Elternbeiräte ab 13.11.2000 gültig.

Wichtige Adressen

Beratungsstellen / Schulen / Kindergärten

Kinderschutzbund

07131953650 

info@kinderschutzbund-hn.de 

http://kinderschutzbund-hn.de/ 

 

Öffnungszeiten: Mo. und Mi. 09.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung.

Psychologische Beratungsstelle (Diakonisches Werk Heilbronn, Kreisdiakonieverband)

Außensprechstunde im Ev. Familienzentrum Senfkorn, Lauffen a.N. Frau Irina Hoffmann Körnerstr. 15 74348 Lauffen a. N.

 

Beratung nur nach telefonischer Terminvereinbarung:
07131 / 964420 (Sekretariat)

Psychologische Familien- und Lebensberatung (Carritas)

Heinrich-Fries-Haus

Bahnhofstraße 13 74072 Heilbronn
07131 89809-302
Fax: 07131 89809-350
pfl@caritas-heilbronn-hohenlohe.de         

 

https://www.caritas-heilbronn-hohenlohe.de/de/was-wir-bieten/psychobieten/psychologische-beratung.html

Praxisgemeinschaft Kinder- u. Jugendpsychiater und Psychotherapie  Bismarckstr 6  74072 Heilbronn                  (07131) 888520

contact@kipsy.info                                                       

Telefonzeiten: Mo, Di, Mi, Fr: 09.30 bis 11:00 Uhr & Mo, Di, Mi: 14:30 bis 16:00 Uhr

https://www.kipsy.info/

Pfiffigunde e.V. Fachberatungsstelle bei sexuellem Missbrauch und Gewalt

Telefonische Beratung Montag 16.30 - 17.30 Uhr Freitag 11.00 - 12.30 Uhr          07131/166178

info@pfiffigunde-hn.de    

 

https://www.pfiffigunde-hn.de/

Suchtberatungsstellen 

Verein für Jugendhilfe Böblingen Jugend- und Suchtberatung Heilbronn  

Kaiserstraße 37  74072 Heilbronn                07131 89869-0 

Tel. 07031-2181-500

info@jugend-suchtberatung-hn.de

 

https://www.heilbronn.de/leben/gesundh

eit/suchthilfe/suchtberatungsstellen.html

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Hermann-Herzog Schule

Alfred-Finkbeiner-Straße 1   

74072 Heilbronn

07131 39043500                            

verwaltung@hhs-hn.de

 

https://www.hhs-hn.de/v

Kaywaldschule (Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) )

Charlottenstr.91, 74348 Lauffen/N.

07133/9803-0 oder 07133/9803-16

sigrid.arnold@kaywaldschule.de

 

https://www.kaywaldschule.de/Kontakt_

Beratungsstelle.246.0.html

Gebrüder-Grimm-Schule HN (Sonderpädagogische Bildungs- Beratungszentrum Förderschwerpunkt Sprache)

Schillerstraße 3-7  74072 Heilbronn 

01731/562471

verwaltung@ggs.hnschule-bw.de 

 

https://www.ggs.hn.schule-bw.de/

Lindenparkschule Heilbronn (Hören / Sprechen / Gebären)

Staatliches sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat – Förderschwerpunkte Hören und Sprache

Lachmannstraße 2 – 14   

74076 Heilbronn

07131/9469-0 

poststelle@sbbzint-hn.kv.bwl.de

 

http://www.lindenparkschule.de/kontakt/

Gesetzlicher Rahmen

Gesetzlicher Rahmen des GEBs
Gesetzlicher Rahmen des GEBs

PDF-Datei

Den Leitfaden des Gesamtelternbeirat finden Sie in dieser Box auch als PDF-Datei wieder.

Eine Beschreibung der Aufgaben des Gesamtelternbeirats sowie die Grundlagen der Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und der Stadtverwaltung werden im "Leitfaden Gesamtelternbeirat" festgehalten. 

 

Einblick in den Leitfaden erhalten Sie hier.