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Kindertageseinrichtungen

Kitas der Stadt

Kitas der Stadt Lauffen a.N.

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die städtischen Kindertageseinrichtungen
Städtische Kitas sind Krippen (für Kinder von 1 - 3 Jahren) und Kindergärten (für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt), die von der Stadt Lauffen am Neckar betrieben werden.

 

Das bedeutet die Stadt ist der Träger der Kita und kümmert sich um den Betrieb der Einrichtung. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Einstellung des pädagogischen Personals

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

  • die Qualitätsentwicklung 
  • Ausbildungsmöglichkeiten

Die Stadt trägt damit die Verantwortung dafür, dass die Kinder gut betreut und begleitet werden. 

Betreuungsangebote für Kinder von 1 bis 3 Jahren

Krippe

Nur für Kinder im Alter zwischen 12 und 36 Monate

Betreuungsangebote für Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt

Kindergarten

Für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Allgemeine Informationen

Pädagogische Leitsätze der städtischen Kindertageseinrichtungen

Die Mitarbeitenden aller pädagogischen Einrichtungen der Stadt Lauffen a.N. arbeiten nach folgenden Leitsätzen:

  1. In unseren Kindertageseinrichtungen begegnen wir allen Beteiligten wertschätzend und respektieren die Individualität jedes Einzelnen.
  2. Die Beziehung und Bildung ist unabdingbarer Bestandteil unserer täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern.
  3. Wir sehen kulturelle Vielfalt als ein Selbstverständnis unserer pädagogischen Arbeit.
  4. Im täglichen Miteinander befähigen wir Kinder zur gemeinschaftlichen Teilhabe und an demokratischen Entscheidungsprozessen.
  5. Wir bieten durch unser Konzept der "offenen Arbeit" Strukturen und Rituale, die den Kindern einen verlässlichen Rahmen geben.
  6. Wir sehen die Eltern als Experten ihrer Kinder und begleiten diese mit unseren fachlichen Kompetenzen.

Durch Anklicken einer Kita erhalten Sie weitere Informationen zu den einzelnen Einrichtungen.

 

Rahmenkonzeption der städtischen Kindertageseinrichtungen

Rahmenkonzeption Stadt Lauffen am Neckar

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

1)      Vorwort

2)      Gesetze und Bestimmungsfaktoren:

3)      Stadt Lauffen a.N.

4)      Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit

5)      Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsarbeit

6)      Individuelle Beantwortung der Themen der Kinder

7)      Erziehungspartnerschaft

8)      Qualitätsmanagement

9)      Leitfäden

 

 

 

1)      Vorwort

 

Die Stadt Lauffen a.N. hat insgesamt neun städtische Kindertageseinrichtungen mit Kindergarten- und Krippenplätzen, sowie Hort- und Kernzeitbetreuung in der Grundschule. Weiterhin befinden sich in Lauffen fünf Einrichtungen in freier Trägerschaft.

Es wurde für jede Einrichtung eine Konzeption entwickelt, um die Arbeit mit den Kindern transparent zu gestalten und den Eltern Einsicht in das pädagogische Handeln zu ermöglichen. Die Konzeption bietet unter anderem Einblick in festgelegte Prozesse der Kinderbetreuung, beispielsweise dem Ablauf der Eingewöhnung, sowie Einblick in die pädagogische Grundhaltung der Einrichtungen in der Stadt Lauffen a.N.. Durch die Entwicklung der Konzeption wurde ein ganzheitlicher pädagogischer Ansatz für alle Einrichtungen in Lauffen a.N. geschaffen, dessen Basis der baden-württembergische Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen darstellt.

Alle städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem Prinzip der offenen Gruppen. Dies bedeutet, dass es in den Einrichtungen keine geschlossene Gruppenarbeit gibt, sondern den Kindern alle Räume frei zur Verfügung stehen. Jeder dieser Räume ist einem bestimmten Bildungsbereich zugeordnet, in welchem die Kinder ihre Interessen verfolgen können. Das Konzept der offenen Arbeit regt die Kinder zu selbstständigem Handeln an und bietet ihnen die Möglichkeit durch die Gestaltung des Raums und Bereitstellung von Materialien ihr Handeln zu vertiefen.

Ferner arbeitet jede Einrichtung nach dem Beobachtungsinstrument der Bildungs- und Lerngeschichten, welches von Margarete Carr in Neuseeland entwickelt und vom DJI für Deutschland angepasst wurde. Hierbei steht das Interesse des Kindes im Fokus. Die Kinder werden in alltäglichen Situationen beobachtet. Auf Grundlage dieser Beobachtung werden die Interessen anhand von fünf Lerndispositionen ausgewertet und im kollegialen Austausch besprochen, um den Kindern konkrete Impulse zu ihren aktuellen Bildungsthemen anbieten zu können. Aus diesen Impulsen können Projekte entstehen. Die Beobachtungen sind Grundlage für das Erstellen einer Lerngeschichte, die dem Kind vorgelesen wird. Abschließend bekommt das Kind von der Erzieherin eine Lerngeschichte zu der Beobachtung vorgelesen. Damit erlebt das Kind Wertschätzung für sein Handeln.

Mit diesem Konzept steht jedes Kind mit seinen individuellen Interessen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns und jedem Kind wird ermöglicht sich zu einer eigenständig heranwachsenden Person zu entwickeln.

 

 

2) Gesetze und Bestimmungsfaktoren:

 

Die Arbeit mit Kindern unterliegt einigen Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Kinder. Im Folgenden werden bestimmte Paragraphe beschrieben. Es gibt weitere Gesetze und Bestimmungen, die hier nicht alle aufgeführt werden. Sie können diese im KJGH und im SGB VIII nachschlagen.

  • UN-Kinderrechtskonvention

Am 2. September 1990 trat die UN-Kinderrechtskonvention in New York in Kraft. Bis heute verpflichteten sich 193 Staaten die UN-Kinderrechtskonvention anzuerkennen. In 54 Artikeln legt die Konvention Rechte der Kinder auf der ganzen Welt zu deren Schutz aus.  In diesen Artikeln sind unter anderem das Recht des Kindes auf Nichtdiskriminierung, Gesundheit, Bildung, gewaltfreie Erziehung, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause festgehalten.

  • KJHG §1 Recht auf Erziehung

Gemäß §1 haben alle Kinder und Jugendliche das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung sowie zur Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Person.

  • SGB VIII §8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§8a regelt die Verfahrensweise bei Verdacht auf Gefährdung des Wohls eines Kindes. Die Erzieherinnen sind dazu verpflichtet, bei Verdacht das Jugendamt zu informieren, welches daraufhin die Gefährdung des betroffenen Kindes einschätzt und die entsprechend weiteren Schritte einleitet.

  • SGB VIII §9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen

Laut §9 müssen Erziehrinnen bei der Erbringung ihrer Aufgaben die Grundrichtung der Erziehung und die religiöse Einstellung der Eltern beachten.

Außerdem muss das Bedürfnis des Kindes nach selbstständigem Handeln und dessen soziale und kulturelle Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Des Weiteren führt §9 auf, dass Mädchen und Jungen  gleichberechtig behandelt werden sollen, damit Benachteiligungen abgebaut werden können und die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen berücksichtigt werden.

  • SGB VIII §24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Seit dem 01. August 2013 hat jedes Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat das Recht auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt. Der Träger ist dafür verantwortlich, genügend Ganztagesbetreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.

Kinder, welche das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind dann in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Einrichtungen diese Leistung erfüllen und die Kinder entwicklungsgemäß fördern kann, die Erziehungsberechtigten berufstätig oder Arbeit suchend sind, an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen, einer Schul- oder Hochschulausbildung nachgehen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach SGB II erhalten.

 

Orientierungsplan

Die pädagogische Arbeit der Kindertageseinrichtungen in Lauffen a.N. liegt dem 2005 veröffentlichten Orientierungsplan für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten und weiteren Kindertageseinrichtungen zu Grunde. Er enthält Grundlagen und Ziele der Bildungsarbeit und sieht das Kind im Mittelpunkt von Bildung und Erziehung. Durch den Orientierungsplan wurde eine Richtlinie für frühe und individuelle Förderung der Kinder geschaffen. Es werden verschiedene Bildungs- und Entwicklungsfelder (Körper; Sinne; Sprache; Denken; Gefühl und Mitgefühl; Sinn, Werte, Religionen) beschrieben, welche die Basis der pädagogischen Arbeit bilden.

 

 

3)      Rahmen für die Kinderbetreuung bei der Stadt Lauffen a.N.

 

Die Stadt Lauffen a.N. bietet folgende Formen der Betreuung an:

•          Krippe bis zu 50 Stunden in der Woche

•          Kindergarten bis zu 50 Stunden in der Woche

•          Hort und Kernzeitbetreuung

Die Betreuungszeit pro Woche ist in verschiedene Betreuungskorridore aufgegliedert, welche jede Familie, orientiert an den Einrichtungsvorgaben, für ihr Kind wählen kann. 

Dies können Sie in der aktuellen Gebührensatzung einsehen.

 

Die Anmeldeformulare sind auf der Homepage der Stadt Lauffen a.N. unter der Rubrik Leben/Kinder und Jugend/Kindertageseinrichtung/anmeldeverfahren zu finden. Die Belegung der Betreuungsplätze erfolgt durch die städtische Fachgebietsleitung. Dies bedeutet, dass die Anfrage nach einem freien Platz bei ihr eingeht. Sie überprüft die Aufnahmekriterien und sucht einen geeigneten Platz für das Kind. Sofern möglich, werden hierbei die Wünsche der Eltern berücksichtigt. Wechselt ein Kind von der Krippe in den Kindergarten müssen erneut Anmeldeformulare ausgefüllt und abgegeben werden. Die Abmeldung der Kinder ist in schriftlicher Form im Kindergarten, Bürgerbüro und auf dem Rathaus möglich.

Die Anmeldung für den Hort erfolgt ebenfalls online unter der Rubrik Leben/Betreuung/ Hort und Kernzeit.

Die Einrichtungen haben 20 Schließtage im Jahr, welche sie selbst verteilen können. Diese orientieren sich meist an den Schulferien. Der Ferienplan der Einrichtungen wird nach Absprache mit dem Gesamtelternbeirat, bis Ende Oktober / Anfang November an die Eltern verteilt. Außerdem sind die Einrichtungen an zwei pädagogischen Tagen im Jahr zusätzlich geschlossen. Diese Tage dienen den Einrichtungen dazu, ihre pädagogische Arbeit bzw. die Konzeption zu reflektieren, zu überarbeiten und gegebenenfalls neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Ebenso können an diesen Tagen Schulungen oder Teamentwicklungs-prozesse stattfinden!

Alle pädagogischen Fachkräfte der Stadt Lauffen a.N. haben eine staatliche Anerkennung zur ErzieherIn oder KinderpflegerIn oder haben ein Abschluss in einem sozialpädagogischen Studiengang. Außerdem werden kontinuierlich Fort- und Weiterbildungen besucht, um auf dem neuesten Stand der pädagogischen Entwicklung zu bleiben und bereits bestehende Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen. Ferner wird durch die Fortbildungen sichergestellt, dass den Kindern ein vielfältiges Angebot an "Experten" zu den Themen der Kinder zur Verfügung stehen und diese somit Angebote und Projekte zu unterschiedlichen Bereichen anbieten können.

Kenntnisse in Erster Hilfe / Sicherheits-, sowie die Infektionsschutzschulung werden ebenfalls regelmäßig angeboten und aufgefrischt.

Das Team besteht aus einer Leitung und der Größe der Einrichtung entsprechend vielen Mitarbeitern. Die Leitung übernimmt sowohl administrative Aufgaben als auch die Betreuung der Kinder. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten direkt am Kind und analysieren in ihrer Vorbereitungszeit ihre Beobachtungen, an denen sich die weitere pädagogische Planung orientiert.

Jedes Team hat wöchentliche Besprechungen. Die Leitungen haben in diesen Teambesprechungen die Aufgabe, alle Mitarbeiter von neuen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen. Sie sind für die päd. Handlungen sowie für die Planungen und die Organisation des Alltags verantwortlich. Die Mitarbeiter tauschen sich gegenseitig in pädagogischen Fragen aus, reflektieren die Projekte oder besprechen gemeinsam die Entwicklung bzw. das Verhalten der Kinder.

 

 

4)      Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit

 

Moderne Pädagogik, Hirnforschung und Verhaltensforschung sehen das Kind als „Konstrukteur seiner Bildung“. Das Kind eignet sich die Welt spielerisch in konkreten Handlungen und direkten Erfahrungen an. Es folgt dabei den eigenen Vorkenntnissen und seiner Sozialisation. In der Auseinandersetzung mit neuen Situationen, mit Dingen und Menschen lernt das Kind direkt und nachhaltig.

Kinder sammeln niemals isolierte Erfahrungen. Vielmehr ist es so, dass emotionales Erleben, kognitive Erkenntnisse und das Eingebunden sein in soziale Felder, die nachhaltige, ganzheitliche Lernsituation des Kindes ausmachen. Das heißt, alle Sinne zusammen führen zu einem Lernergebnis.

Kinder setzen sich mit dem Umfeld selbständig und selbstwirksam auseinander und sammeln dabei vielfältige Erfahrungen.

In sich selbst spüren sie, was gut für sie ist und verändern dabei ständig ihre Sicht auf die Welt. Dadurch werden sie zu unverwechselbaren Persönlichkeiten.

Im täglichen Bildungsprozess wird das Kind selbständiger und unabhängiger. Wichtig sind eigenes schöpferisches Vorgehen, das „Selbstwerden“ und die „Selbstwirksamkeit“. Diese Elemente sind die Grundlage für den Aufbau eines aktiven, positiven Selbstkonzeptes.

Die Rolle der pädagogischen Fachkraft besteht darin, Beziehungen aufzubauen, Autonomie und Selbstorganisation bei den Lern- und Entwicklungsprozessen der Kinder zu ermöglichen. Die päd. Arbeit wird als Ko-Konstruktion bezeichnet. Das Kind ist selbständig Lernender. Dabei wird das Kind durch die Erzieherin unterstützt, die Raum, Zeit, Material und Anreize zur Verfügung stellt.

Die Einbeziehung aller Kinder, auch solcher mit besonderen Entwicklungsbedürfnissen, aufgrund vorenthaltener Entwicklungsmöglichkeiten oder aufgrund von Einschränkungen, ist das Ziel aller Einrichtungen. Dazu bedarf es der individuell angepassten Begleitung und Förderung durch Fachleute, die zur Unterstützung notwendig sind. In den Einrichtungen in Lauffen a.N. wird darauf geachtet, dass alle Kinder zusammen sein können, soweit das pädagogisch zu leisten ist.

 

 

5) Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsarbeit

 

 

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht für uns das Kind in seiner ganzheitlichen Entwicklung mit all seinen Fähigkeiten und Stärken.

Wir arbeiten nach dem offenen Konzept, dies lässt alle zu aktiven Gestaltern und Akteure ihrer Umwelt werden.

Das Kind wird von seinem Wesen her als grundsätzlich aktiv, neugierig und interessiert angesehen.

Beim täglichen Spiel stehen den Kindern alle Türen offen, so dass die Kinder selbstbewusst ihren Interessen nachgehen können und ihren Alltag gestalten können.

Dies bedeutet zu entscheiden mit wem, wo, was und wie lange sie spielen.

Die Kinder sollen lernen, eigene Standpunkte zu entwickeln und zu vertreten.

Dazu gehört auch „Nein“ zu sagen und die Meinung anderer akzeptieren zu können.

Spiel ist Grundlage für die Kindlichen Lern– und Entwicklungsprozesse.

Was, Wie, Wodurch, Warum, Wozu?

Spiel, Lernen und Entwicklung sind untrennbar miteinander verbunden.

Alle Bildungsbereiche wie Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl, Sinn / Werte / Religion sowie die Themen der Kinder bilden die Grundlage zur Raumgestaltung.

Die Räume sind so gestaltet, dass die Kinder ihren Fähigkeiten entsprechend angeregt werden, diese wahrzunehmen, zu beobachten, zu entdecken und aktiv zu werden.

Mit altersentsprechenden Impulsen und in Projekten schaffen wir einen geeigneten Rahmen für die Kinder, sich mit ihrer Lebenswelt sowie ihrer Umwelt auseinander zu setzen. Dabei können sie ihre Fähigkeiten, Neigungen und Ausdrucksweisen entsprechend einbringen und sich weiterentwickeln.

Strukturierte Tagesabläufe und Rituale bieten den Kindern zusätzlichen Halt.

 

Jedem Kind und seiner Familie wird eine BezugserzieherIn zur Seite gestellt.

Diese ist konstanter Ansprechpartner für die Familien und begleitet das Kind von Beginn an in allen Bereichen.

Sie führt das Aufnahmegespräch und weitere Entwicklungsgespräche.

 

Für jedes Kind wird eine Bildungsmappe „Portfolio“ angelegt.

Grundlage unserer Arbeit am Kind sind systematische Beobachtungen und deren fundierte Dokumentationen.

In den Portfolios werden Entwicklungsschritte, Erlebnisse sowie die Bildungs- und Lerngeschichten in Schrift und Bild festgehalten.

So entwickelt sich für die pädagogische Fachkraft und Familien ein enger Bezug zur persönlichen Geschichte eines jeden Kindes. Dadurch erlebt das Kind und dessen Familie Wertschätzung.

 

 

6)      Individuelle Beantwortung der Themen der Kinder

 

In Lauffen a. N. haben sich alle städtischen Einrichtungen auf die Umsetzung der Bildungs- und Lerngeschichten geeinigt.

Dieses Beobachtungsverfahren kommt aus Neuseeland und stellt das Kind in den Mittelpunkt des pädagogischen Handelns.

Durch die Beobachtung können die pädagogischen Fachkräfte die individuellen Interessen und Themen der Kinder erkennen und entsprechend reagieren.

Die pädagogische Fachkraft beobachtet ein Kind. Sie dokumentiert diese Beobachtung, d.h. sie schreibt die Beobachtungen auf und macht gegebenenfalls Fotos dazu.

Später wird im Kleinteam diese Beobachtung nach dem Ansatz der Bildungs- und Lerngeschichten, wie nachfolgend beschrieben, ausgewertet.

Die Auswertungen basiert auf den fünf Lerndispositionen. Diese heißen:

  • Interessiert sein
  • Engagiert sein
  • Standhalten bei Herausforderungen und Schwierigkeiten
  • Sich ausdrücken und mitteilen
  • An einer Lerngemeinschaft mitwirken

Anhand dieser Lerndispositionen ist zu erkennen, dass der positive Blick (stärken- und ressourcenorientiert) entscheidend für diesen Ansatz ist. Alle pädagogischen Fachkräfte schauen auf das Kind mit der Fragestellung: „Was kann das Kind? Was braucht das Kind?“ Im Kleinteam wird analysiert und entschieden, welche nächsten Schritte umgesetzt werden.

Dabei können:

  • neue Themen entstehen, welche in der Einrichtung umgesetzt werden,
  • Raum- und Materialveränderungen vorgenommen werden,
  • Gespräche zwischen Bezugserzieherin und Kind entstehen…

Abschließend wird das alles nochmals im Kleinteam reflektiert und besprochen, wie das Kind auf das Angebot seitens der Erzieherin reagiert hat.

 

Des Weiteren bietet die Stadt Lauffen a.N. für jedes Kind ab 3 Jahren bei Bedarf eine Sprachförderung an.

 

Erfassung und Einschätzung der individuellen Bildungs- und Entwicklungsprozesse

Diese gezielte Sprachförderung findet im Alltag durch die Sprachförderkraft sowie die pädagogischen Fachkräfte statt. Die sprachliche Begleitung der Kinder beim Tun ist die Grundlage, um Sprache zu lernen.

Generell ist eine stabile und sichere Beziehung zu den pädagogischen Fachkräften die Basis des kindlichen Lernens in der Einrichtung. Aufgrund dessen hat die Stadt Lauffen a.N. mit den pädagogischen Fachkräften einen Leitfaden zur Eingewöhnung von Krippen- und Kindergartenkindern, zur Umgewöhnung von Krippe in den Kindergarten sowie vom Kindergarten in den Hort entwickelt. (Siehe Kapitel 9 „Eingewöhnungsleitfaden“)

 

 

7) Erziehungspartnerschaft

 

Eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischem Personal und den Familien der Kinder ist geprägt von einem toleranten und wertschätzenden Umgang.

Pädagogische Fachkräfte und Eltern begegnen sich in einem offenen und partnerschaftlichen Dialog auf Augenhöhe.

Beide Partner sind Experten in der jeweiligen Lebensumwelt des Kindes.

Die Eltern im familiären Alltag, die pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten.

Im regelmäßigen, kontinuierlichen Austausch bringen beide ihre jeweiligen Kompetenzen ein und nutzen diese gewinnbringend zum Wohl des Kindes.

Sie begleiten das Kind in seinen Entwicklungs- und Bildungsprozessen.

Erziehungsziele und pädagogische Ziele werden ausgetauscht.

Dies geschieht in gegenseitigem Respekt, in dem die Anerkennung und Toleranz von kulturellen Unterschieden selbstverständlich ist.

Bei den Familien entsteht u.a. durch die regelmäßigen Gespräche mit den pädagogischen Fachkräften eine hohe Transparenz zur pädagogischen Arbeit in der Einrichtung. (Siehe Kapitel 9 „Gesprächsleitfaden“) Sollte ein Kind über das Angebot der Einrichtung hinaus Förderung benötigen, arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit den Eltern zusammen, um mit Ärzten, Ämtern, Institutionen, Frühförderung, Ergo- und Logotherapie, Multiplikatoren für Integration usw. in Kontakt zu treten, damit eine optimale Entwicklungsförderung des Kindes erreicht wird.

 

In dieser Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens aktiviert das pädagogische Fachpersonal die Eltern auf unterschiedliche Art und Weise zur Mitarbeit und Übernahme von Verantwortung.

In verschiedenen Elterngremien setzen sich die Eltern für ihre Belange ein.

Von der Elternschaft gewählte Elternvertreter bringen die persönlichen Anliegen ihrer Einrichtung im Gesamtelternbeirat ein.

Die Einrichtungen sind Bestandteil des Gemeinwesens. Sie sind ein Ort der Vielfalt und Unterschiedlichkeit. Sie sind ein Ort für Integration. Der Bildungsauftrag der Einrichtungen bedeutet auch Gemeinwesenorientierung und Vernetzung mit vielen Stellen des öffentlichen Lebens. Wichtig für alle Kinder ist es, über die Einrichtung hinaus, das Umfeld zu erkunden, die kulturellen Angebote kennenzulernen und zu nutzen.

 

Hier in Lauffen a.N. finden z.B. regelmäßige Besuche in der öffentlichen Bücherei statt. Es werden Handwerksbetriebe besucht, durch Eltern ermöglichte Zugänge genutzt, Verwaltung, Kirche, andere Kindergärten, der Hort, die Schule, Theater und Museen, auch über Lauffen a.N. hinaus, sind im ständigen Nutzungs-Repertoire der Einrichtungen in Lauffen a.N. zu finden.

Eine Kooperation erfolgt mit:

  • Kinderärzten, Zahnärzten, Fachärzten
  • Gesundheitsamt / Landratsamt
  • Jugendamt
  • Grundschule
  • Frühförderstellen an sonderpädagogischen Einrichtungen
  • Interdisziplinäre Frühförderstellen
  • Sozial-Pädiatrisches Zentrum (SPZ)
  • Vereine
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Bibliotheken, Museen, Galerien
  • Polizei und Feuerwehr
  • Vorlesepaten
  • usw.

 

 

8)      Qualitätsmanagement

 

Die Stadt Lauffen arbeitet nach „QUIK“. QUIK steht für Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen. Hier werden ähnlich wie bei dem PDCA-Zirkel zu verbessernde Bereichen ermittelt, darüber diskutiert, per fachliche Orientierung Informationen zusammengetragen und anschließend ein Ziel nach der SMART-Formel formuliert, welches nach beschlossener Zeit überprüft wird. Als Instrumentarium wird der Nationale Kriterienkatalog verwendet.

 

 

Leitsätze der Stadt Lauffen am Neckar

 

Gemeinsam mit allen Leitungen der städtischen Einrichtungen sowie der evangelischen Einrichtung wurden folgende Leitsätze für alle pädagogischen Einrichtungen der Stadt Lauffen a. N. formuliert.

 

  1. In unseren Kindertageseinrichtungen begegnen wir allen Beteiligten wertschätzend und respektieren die Individualität jedes Einzelnen.
  2. Die Beziehung und Bildung ist unabdingbarer Bestandteil unserer täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern.
  3. Wir sehen kulturelle Vielfalt als ein Selbstverständnis unserer pädagogischen Arbeit.
  4. Im täglichen Miteinander befähigen wir Kinder zur gemeinschaftlichen Teilhabe und an demokratischen Entscheidungsprozessen.
  5. Wir bieten durch unser Konzept der „offenen Arbeit“ Strukturen und Rituale, die den Kindern einen verlässlichen Rahmen geben.
  6. Wir sehen die Eltern als Experten ihrer Kinder und begleiten diese mit den fachlichen Kompetenzen unserer pädagogischen Fachkräfte.

 

9)      Leitfäden:

 

Auszug aus „Wikipedia“:

  • „Leitfaden“ bezeichnet: eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter.
  • „Leitlinie“: eine empfehlende Handlungsanweisung ohne bindenden Charakter; die Handlungsanweisungen der Leitlinie müssen an den Einzelfall angepasst werden.

In den Leitfäden der Stadt Lauffen a.N. wird definiert, wie bindend der jeweilige Leitfaden ist bzw. wie viel Handlungsspielraum zur Verfügung steht.

 

Wichtige Infos zum Thema „Leitfäden“:

  • In einem Leitfaden werden zu einem bestimmten thematischen Sachgebiet Inhalte/Unterpunkte festgehalten. Diese Unterpunkte geben einen Rahmen vor, welcher allen Beteiligten zur Orientierung dient. Dies verleiht Sicherheit.
  • Ein Leitfaden kann bei Bedarf aktualisiert werden und bleibt somit immer auf dem neuesten Stand.
  • Werden die gleichen Leitfäden von allen pädagogischen Einrichtungen der Stadt Lauffen genutzt, spiegeln sie den Kooperationspartnern ein einheitliches Auftreten wider. Die Kooperationspartner erfahren in der Zusammenarbeit Kontinuität und auch ihnen verleiht die Nutzung von Leitfäden Orientierung und Sicherheit.
  • Durch die Verwendung des fachlich fundierten Leitfadens sind alle Beteiligten sehr gut vorbereitet und bei Bedarf können Absprachen festgehalten werden, wie z.B. im Gesprächsleitfaden.

 

Bei der Stadt Lauffen a.N. gibt es für die Einrichtungen folgende verbindliche Leitfäden:

  • Gesprächsleitfaden
  • Eingewöhnungsleitfaden
  • Portfolio Leitfaden
  • Leitfaden Schutzkonzept
  • Leitfaden Hospitation
  • Leitfaden Kooperation Grundschule
  • Leitfaden „Bildungs- und Entwicklungsfeld Körper“
  • Leitfaden Einrichtungsleitung


[1] Orientierungsplan

Baden Württemberg; Fassung vom

15.03.2011; Kapitel 2.3.1

Die Eingewöhnung

Was ist die Eingewöhnung?

 

Die Eingewöhnung ist eine besondere Zeit. Sie beginnt, wenn ein Kind neu in die Einrichtung kommt. In dieser Zeit gewöhnen sich das Kind und die Eltern/Sorgeberechtigten an:

  • die neue Umgebung
  • die pädagogischen Fachkräfte
  • die anderen Kinder
  • den Tagesablauf in der Einrichtung

Der Besuch der Einrichtung ist oft die erste Trennung. Alles ist neu und fremd. Darum braucht jedes Kind Zeit. Die Eingewöhnung hilft dem Kind, sich sicher zu fühlen. Auch die Eltern/Sorgeberechtigten lernen die Einrichtung besser kennen. Auch das Kind, das bereits Erfahrungen in Fremdbetreuung hat, braucht eine Zeit des Hineinwachsens in die neue Umgebung.

 

Die Einrichtungen der Stadt Lauffen a. N. arbeiten nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Das ist ein pädagogisches Konzept das zeigt, wie Kinder sicher und behutsam in die Einrichtung eingewöhnt werden. Die wichtigste Regel: Jedes Kind bestimmt selbst das Tempo seiner Eingewöhnung. Die Dauer ist unterschiedlich.

 

Die Eingewöhnung besteht aus drei Phasen:

  1. Informationsphase
  2. Grundphase
  3. Erste Trennungsphase
  4. Stabilisierungsphase
  5. Schlussphase

Die Informationsphase findet innerhalb des Aufnahmegesprächs statt. Der Eingewöhnungsverlauf wird beschrieben und Informationen über das Kind werden eingeholt. Beispielsweise: Was spielt das Kind zu Hause am Liebsten. Dann kann in der Eingewöhnungszeit das entsprechende Spielmaterial angeboten werden.

 

In der Grundphase liegt der Fokus auf dem Beziehungsaufbau. Sie besteht aus einem Kennenlernen und einer Kontaktaufnahme zwischen dem Kind und der betreuenden Person. Die pädagogische Fachkraft hält sich zunächst im Hintergrund und die begleitende Person, soll das Kind mit der Kita vertraut machen. Die Fachkraft ist hier zwar präsent, aber noch nicht im Vordergrund. Nach den ersten Tagen übernimmt dann Schritt für Schritt die Fachkraft und geht verstärkt mit dem Kind in Austausch.

 

Innerhalb der ersten Trennungsphase erfolgt der erste Trennungsversuch von der Bezugsperson. Diese Trennung ist sehr kurz und soll aufzeigen, wie das Kind seither im Kiga angekommen ist.

 

In der Stabilisierungsphase baut sich die Beziheung zwischen Eltern/Sorgerberechtigten, pädagogischer Fachkraft und Knd weuter auf und wird gefestigt. Die Anwesenheit in der Kindertageseinrichtung wird Step by Tep verlängert.

 

In der Schlussphase hat das Kind Vertrauen zu der betreuenden Person aufgebaut. Das heißt, eine Verabschiedung mit einer längeren Trennung kann erfolgen. Das Kind lässt sich von der betreuenden Person trösten und kann den kleinen Alltag mit der betreuenden Person meistern.

 

Während der Eingewöhnung baut sich Vertrauen auf:

  • Kind – Kind
  • Kind – pädagogische Fachkraft
  • Eltern/Sorgeberechtigte – pädagogische Fachkraft

Dieses Vertrauen ist sehr wichtig. Es ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Die Eingewöhnung soll: ruhig, individuell und passend für jedes Kind und jede Familie sein. 

Eine pädagogische Fachkraft begleitet die Eingewöhnung. Sie wird BezugserzieherIn genannt. Diese gestaltet die Eingewöhnung gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigte.

 

Bei Kindern unter drei Jahren werden für die Eingewöhnung etwa vier bis sechs Wochen eingeplant. Bei Kindern über drei werden für die Eingewöhnung zwei Wochen eingeplant.

Das Aufnahmegespräch

 

Das Aufnahmegespräch findet vor der Eingewöhnung statt und wird von der BezugserzieherIn durchgeführt. Ziel ist das Eltern/Sorgeberechtigte und BezugserzieherIn sich persönlich kennenlernen. Die Eltern/Sorgeberechtigte bekommen wichtige Informationen, zum Beispiel über:

  • den Tagesablauf
  • Rituale
  • das Einrichtungs-ABC
  • Beobachtungen und Dokumentation
  • Bildungs- und Lerngeschichten

Gleichzeitig erzählen die Eltern/Sorgeberechtigte von ihrem Kind:

  • Was mag Ihr Kind?
  • Was braucht Ihr Kind?
  • Welche Gewohnheiten gibt es zu Hause?

Diese Informationen helfen bei der Eingewöhnung. Grundlage ist der Aufnahmebogen, den die Eltern/Sorgeberechtigte vorher erhalten. Auch der Ablauf der Eingewöhnung wird besprochen.
Eltern/Sorgeberechtigte sind eingeladen, alle relevanten Fragen einzubringen.

Organisatorisches zur Eingewöhnung

 

Am ersten Tag müssen alle Unterlagen vollständig in der Kita sein. Wichtig ist die ärztliche Untersuchung und den Masernnachweis. Ohne diese darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Die Eltern/Sorgeberechtigte unterschreiben die Schweigepflicht-Erklärung und begleiten ihr Kind in den ersten Tagen.

 

Die Einrichtungen der Stadt Lauffen a. N. arbeiten nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell. Das ist ein pädagogisches Konzept das zeigt, wie Kinder gut und behutsam in die Einrichtung eingewöhnt werden. Die wichtigste Regel: Jedes Kind bestimmt selbst das Tempo seiner Eingewöhnung. Die Dauer ist unterschiedlich.

Die Eingewöhnung besteht aus drei Phasen

Reflexionsgespräch

 

Etwa acht Wochen nach dem Start findet ein Reflexionsgespräch statt. Dabei sprechen Eltern/Sorgeberechtigte und BezugserzieherIn über die Eingewöhnung. Sie schildert den Eltern/Sorgeberechtigte ihre Eindrücke und es werden Erfahrungen ausgetauscht.

Eltern/Sorgeberechtigte sind die Experten für ihr Kind, unterschiedliche Wahrnehmungen sind zulässig.

 

Ziel des Gesprächs: Was lief gut? Was kann noch verbessert werden? Wie kann das Kind weiter unterstützt werden?

 

Gemeinsam entsteht so ein vollständiges Bild des Kindes.

Tipps für die Eltern/Sorgeberechtigte

  • Die Eingewöhnung ist auch für Sie eine neue Situation. Es ist normal, dabei Gefühle zu haben. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Gedanken und Gefühle. Was hilft mir in dieser Zeit? Sprechen Sie über Fragen oder Ängste, die Fachkräfte der Einrichtung helfen Ihnen gerne weiter
  • Im Aufnahmegespräch ist es wichtig, dass Sie alle wichtigen Informationen über Ihr Kind erzählen, über Gewohnheiten, Bedürfnisse und Vorlieben sprechen. So können die Fachkräfte Ihr Kind besser kennenlernen und die Eingewöhnung individuell anpassen.
  • Klären Sie vorab: Wer begleitet die Eingewöhnung? Es sollte eine konstante Bezugsperson sein. Überlegen Sie gemeinsam: Wem fällt die Begleitung leichter? Wer hat Zeit und Ruhe dafür?
  • Laufen Sie vor dem Start gemeinsam mit Ihrem Kind an der Kindertageseinrichtung vorbei. So wird die Umgebung vertrauter.
  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kind. Erklären Sie, was sich verändern wird. Erzählen Sie positiv von der Krippe/ dem Kindergarten. Wichtig: Kinder spüren Unsicherheiten und Ängste der Eltern/Sorgeberechtigte. Ein ruhiger und zuversichtlicher Umgang hilft Ihrem Kind.
  • Hilfreich ist es, wenn Sie den Alltag zu Hause schon anpassen: feste Essenszeiten (Ihr Kind sollte an feste Nahrung gewöhnt sein), eventuell früheres Aufstehen üben, Mittagsschlaf zeitlich an die Krippe anpassen. Das erleichtert Ihrem Kind die Umstellung.
  • Richten Sie alle benötigten Dinge gemeinsam her. Nutzen Sie die Checkliste der Kindertageseineinrichtung. Beziehen Sie Ihr Kind mit ein: Welche Hausschuhe oder Stoppersocken möchte es? Welcher Schnuller oder welches Kuscheltier darf mit? Welche Brotdose darf es sein?
  • Während der Eingewöhnung: Seien Sie präsent und aufmerksam/ Geben Sie Ihrem Kind Sicherheit/ Seien Sie geduldig - Jedes Kind hat sein eigenes Tempo
  • Verabschieden Sie sich kurz und klar. Schleichen Sie sich nicht davon. Sagen Sie Ihrem Kind, dass Sie wiederkommen. Tränen haben ihren Raum. Vertrauen Sie darauf, dass die Fachkräfte Ihr Kind trösten und Sie informieren, wenn Ihr Kind Sie braucht.
  • Vermeiden Sie während der Eingewöhnung weitere große Veränderungen. Geben Sie Ihrem Kind Zeit, Vertrauen aufzubauen
  • Bei der Stadt Lauffen a. N. ist eine tageweise Buchung in der Krippe nicht möglich
  • Eine konstante Betreuung ist wichtig. Nach der Eingewöhnung sollte Ihr Kind möglichst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum die Einrichtung besuchen. So bleibt das aufgebaute Vertrauen bestehen.

Eingewöhnungsablauf in der Krippe

Die Grundphase (ca. 3 Tage):

 

1. Tag (Dauer ca. 1-2 Stunden):

Ein Elternteil/Sorgeberechtigte Person begleitet das Kind, möglichst immer die gleiche Bezugsperson. Das Kind lernt die BezugserzieherIn, die Räume und die anderen Kinder kennen. Die BezugserzieherIn beobachtet das Kind, gibt dem Kind Zeit zum erkunden und versucht erste Kontakte herzustellen.

 

2. Tag (Dauer ca. 1–2 Stunden):

Näheres Kennenlernen der BezugserzieherIn. Sie bietet sich behutsam dem Eingewöhnungskind an. Interessen/ Vorlieben des Kindes werden aufgegriffen. Intensivierung des Kontaktes zwischen Kind und Fachkraft.

 

3. Tag (Dauer ca. 2–2,5 Stunden):

Bezugsperson tritt immer mehr in den Hintergrund. Das Kind wird aktiver. Die BezugserzieherIn wird aktiver.

 

Die erste Trennung und Stabilisierungsphase (ca. 4.–10. Tag):

 

Die Anwesenheitszeit des Kindes wird langsam verlängert. Erste kurze Trennungen finden statt. Bezugsperson ist in der Nähe, aber für das Kind nicht sichtbar. Die erste Trennung dauert maximal 5-15 Minuten.

Das Verhalten des Kindes entscheidet wie es weitergeht und ob Trennungen verlängert werden. Lässt sich das Kind noch nicht beruhigen wird bis zur zweiten Woche gewartet. Neue Trennungsschritte beginnen nie an einem Montag.

Die Fachkraft übernimmt Schritt für Schritt Essensbegleitung, Wickeln und Begleitung im Alltag. Zuerst im Beisein der Eltern/Sorgeberechtigten, dann allein.

Lässt sich das Kind von der Fachkraft trösten, gilt der 11. Tag als Stabilisierungstag. Zeigt das Kind noch große Unsicherheit, wird die Eingewöhnung um eine weitere Woche verlängert. Die dritte Woche läuft wie die zweite.

Ein Zeichen für eine gelungene Eingewöhnung. Das Kind lässt sich trösten, es ist neugierig und spielt aktiv, es interessiert sich für Menschen und Material.

 

Die Schlussphase (ca. 10. - 20. Tag):

 

Die Bezugsperson ist nicht mehr in der Einrichtung, bleibt aber jederzeit erreichbar. Die BezugserzieherIn wird zur „sicheren Basis“ für das Kind und tröstet das Kind zuverlässig

Das Kind bleibt mehrere Stunden in der Einrichtung, kennt den Alltag und beginnt, sich in die Gruppe einzufügen.

Weitere Schritte sind das Schlafen und langsame Anpassung an die gebuchte Betreuungszeit. Kennenlernen einer zweiten Fachkraft (Tandem). Feste Abschiedsrituale mit der Bezugsperson.

 

Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn das Kind sich von der Fachkraft trösten lässt und es gern in die Einrichtung kommt. Das zeigt sich daran, dass das Kind Freude am Alltag hat, aktiv am Gruppengeschehen teilnimmt, Regeln kennt diese aber auch manchmal hinterfragt.

Schlafen 

 

Das Schlafen beginnt meist erst in der Schlussphase. Voraussetzung ist, das Kind fühlt sich sicher und es lässt sich von der BezugserzieherIn trösten.

Die BezugserzieherIn begleitet das Einschlafen. Das Kind hat einen eigenen Schlafplatz mit seinen vertrauten Dingen (Schnuller, Kuscheltier, Decke, usw.)

In den ersten Tagen holen die Eltern/Sorgeberechtigte das Kind nach dem Schlafen ab. Später wird die Abholzeit schrittweise an die tatsächliche Buchungszeit angepasst.

Eingewöhnungsablauf im Kindergarten

Die Grundphase (ca. 3 Tage):

 

1. Tag (Dauer ca. 2 Stunden):

Ein Elternteil/Sorgeberechtigter begleitet das Kind, möglichst immer die gleiche Bezugsperson. Das Kind lernt die BezugserzieherIn, die Räume und die anderen Kinder kennen. Die BezugserzieherIn beobachtet das Kind, gibt dem Kind Zeit zum Erkunden und versucht erste Kontakte aufzunehmen.

 

2. Tag (Dauer ca. 2,5 Stunden):

Näheres Kennenlernen der BezugserzieherIn. Sie bietet sich dem Eingewöhnungskind an. Interessen/ Vorlieben des Kindes werden aufgegriffen. Intensivierung des Kontaktes zwischen Kind und Fachkraft.

 

3. Tag (Dauer ca. 2-2,5 Stunden):

Bezugsperson tritt immer mehr in den Hintergrund. Das Kind wird aktiver. Die BezugserzieherIn wird aktiver.

 

Die erste Trennungsphase und Stabilisierungsphase (ca. 4.–10. Tag):

 

Die Anwesenheitszeit des Kindes wird langsam verlängert. Erste Trennungen finden statt. Bezugsperson ist in der Nähe, aber für das Kind nicht sichtbar. Die Trennungszeiten werden, unter Beachtung der Bedürfnisse des Kindes, täglich verlängert. Am achten Tag ist das Kind häufig schon ohne Begleitung seiner Bezugsperson für mehrere Stunden in der Einrichtung.

Lässt sich das Kind von der Fachkraft trösten, gilt der 11. Tag als Stabilisierungstag. Die Eingewöhnung ist abgeschlossen. Zeigt das Kind noch große Unsicherheit, wird die Eingewöhnung um eine weitere Woche verlängert. Die dritte Woche läuft wie die zweite.

 

Die Schlussphase (ca. 11.- 14. Tag):

 

Das Kind bleibt mehrere Stunden in der Einrichtung, kennt den Alltag und beginnt, sich in die Gruppe einzufügen. Feste Abschiedsrituale mit der Bezugsperson.

 

Die Eingewöhnung ist abgeschlossen, wenn das Kind sich von der Fachkraft trösten lässt und es gern in die Einrichtung kommt. Das zeigt sich daran, dass das Kind Freude am Alltag hat, aktiv am Gruppengeschehen teilnimmt, Regeln kennt diese aber auch manchmal hinterfragt.

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