Mitarbeitende des Bürgerbüros im Eingangsbereich

Bürgerbüro

Haller Hannes

© Stadt Lauffen a.N.

Mitarbeiter/-Innen im Rathaus

Hannes Haller

Herr Haller© Haller

Ordnungsamt

Büro: Bürgerbüro

Telefon: 07133 20770

Zuständigkeiten: Gemeindlicher Vollzugsdienst, Polizeibehörde

zusätzliche Informationen:

 

Die Organisation der Polizei umfasst die Polizeibehörden (z.B. Ortspolizeibehörden) und den Polizeivollzugsdienst (z.B. Landespolizei) mit seinen Polizeibeamten. Für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben sind die Polizeibehörden zuständig, soweit das Polizeigesetz nichts anderes bestimmt.

 

Die Ortspolizeibehörden können sich nach § 125 Abs. 1 PolG zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen, welche nach § 125 Abs. 2 PolG bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstvorrichtung die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des PolG haben.