Mitarbeiter/-Innen im Rathaus
Margot Fröhlich
Ordnungsamt
Büro: Bürgerbüro
Telefon: 07133 / 20 77 0
Zuständigkeiten: Gemeindlicher Vollzugsdienst, Polizeibehörde
Die Organisation der Polizei umfasst die Polizeibehörden (z.B. Ortspolizeibehörden) und den Polizeivollzugsdienst (z.B. Landespolizei) mit seinen Polizeibeamten. Für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben sind die Polizeibehörden zuständig, soweit das Polizeigesetz nichts anderes bestimmt.
Die Ortspolizeibehörden können sich nach § 125 Abs. 1 PolG zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen, welche nach § 125 Abs. 2 PolG bei der Erledigung ihrer polizeilichen Dienstvorrichtung die Stellung von Polizeibeamten im Sinne des PolG haben.