Bodenrichtwerte: Bauland + Landwirtschaftliche Flächen
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020:
Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 für den Bereich Weinsberger Tal und Schozachtal ermittelt und in der Sitzung am 09.11.2021 unter Mitwirkung einer Bediensteten des Finanzamtes Heilbronn beschlossen.
Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für unbebaute Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen eines Verkehrswertes vom Richtwert.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bodenwerte wurde das gesamte Stadtgebiet in Richtwertzonen eingeteilt.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite der Stadt Weinsberg unter www.weinsberg.de unter der Rubrik Rathaus und Service/Gutachterausschuss veröffentlicht. Diese werden dort in verschiedenen Kartenausschnitten mit Darstellung der aktuellen Bodenrichtwerte und einer tabellarischen Auflistung präsentiert.