Bagger arbeitet an einem Schuttberg

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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan

Am 25. Juni 2002 wurde von der Europäischen Union die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen.Mit der Richtlinie soll ein europaweit einheitliches Konzept festgelegt werden, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

 

Als Umgebungslärm werden unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht, bezeichnet.


Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland durch eine entsprechende Einführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, § 47 a-f) und durch den Erlass der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes „Verordnung über die Lärmkartierung“. Gemäß 34. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) sind Lärmaktionspläne für alle kartierten Gebiete aufzustellen, in denen Lärmbelastungen über 55 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts ermittelt wurden. Zuständig für die Aufstellung der Lärmaktionspläne an Hauptverkehrsstraßen sind die Kommunen.


Den Lärmaktionsplan der Stadtverwaltung Lauffen a.N., können Sie hier einsehen:

 

Amtliche Bekanntmachung vom 30.03.2023 - Lärmaktionsplan vom 14.03.2023