Bagger arbeitet an einem Schuttberg

Bauen und Sanieren

Sanierungsgebiete

Die Sanierung - eine Chance für Sie!

Die Stadt Lauffen a.N. wurde mit den Gebieten "Lauffen IV" und "Lauffen V" in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Sanierungsgebiet zielt das Landessanierungsprogramm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.

 

Mit Mitteln des Landes und der Stadt können zukünftig Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben. Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hat mit den Beschlüssen über die Sanierungssatzung und dem Erlass der Förderrichtlinien die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nach Anzeige des Vorhabens und Abschluss einer entsprechenden Sanierungsvereinbarung kann mit privaten Maßnahmen begonnen werden.

 

Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Sanierungszuschuss. Das Gelingen der Stadtsanierung hängt in wesentlichem Maße von Ihrer Mitwirkung ab. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.

Sanierung - was ist das?

Sanierung bedeutet „heilen, retten und wieder leistungsfähig machen". Wenn in einem bestimmten Bereich saniert werden soll, so geht es im Wesentlichen um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Verbesserung der Funktion dieses Gebietes und seiner Gebäude.

 

Städtebauliche Missstände und Mängel können durch unzureichende Erschließung, Belichtung und Wohnungszuschnitte, durch wenig attraktive Einzelgebäude, ungenügende Einzelhandelsflächen oder schlechte Bausubstanz begründet sein.

Förderungsfähige Maßnahmen

Für Förderungen kommen Modernisierungen, Instandsetzungen, Entkernungen der Rückbereiche und Neuordnungsmaßnahmen in Frage.

 

Eine Modernisierung und Instandsetzung umfasst die Beseitigung von Missständen und Mängeln an Gebäuden durch bauliche Maßnahmen, welche den Gebrauchswert und die Werthaltigkeit eines Gebäudes entsprechend den Sanierungszielen nachhaltig erhöhen.

 

Beispiele: Einbau moderner Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Verbesserung der Grundrisse, usw.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist eine durchgreifende Sanierung eines Gebäudes.

 

Unter einer Entkernung von Rückbereichen versteht man die Beseitigung von untergenutzten Scheunen und Nebengebäuden in den Innenhöfen oder in dicht besiedelten Bereichen zur Verbesserung der Belichtung, Belüftung und Besonnung. Hier sind insbesondere ungenutzte Nebengebäude mit schlechter Bausubstanz betroffen. Auf diesen Flächen können Gärten, Stellplätze, Carports oder Garagen oder sinnvolle Anbauten zur Erhöhung des Wohnwerts entstehen. Zudem wird im Zuge von Neuordnungsmaßnahmen der Abbruch abgängiger Bausubstanz und damit verbunden eine Neuordnung der Grundstücke für eine Neubebauung gefördert.

 

Sanierungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn verantwortungsbewusste Eigentümer mit der Stadt zusammenarbeiten und gemeinsam neue Lösungen suchen.

 

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Lauffen a.N.

Rathausstraße 10

74348 Lauffen a. N.

 

Stadtkämmerer Frieder Schuh

Tel. 07133 / 106 - 21

schuhf@lauffen-a-n.de

 

Stadtbaumeister Helge Spieth

Tel. 07133 / 106 - 36

spiethh@lauffen-a-n.de

 

Franziska Schmottermeyer

Tel. 07133 / 106 - 33

schmottermeyerf@lauffen-a-n.de

 

Sanierungsträger:

 

die STEG Stadtentwicklung GmbH

Heilbronn / Stuttgart

 

Planung:

 

Ulrike Datan

Tel. 0711 / 21068 - 151

E-Mail:

ulrike.datan@steg.de

 

Förderung:

 

Marion Bürkle

Tel. 07131 / 9640-12

E-Mail:  marion.buerkle@steg.de

 

Celine Deiß

Tel. 0711 / 21068 - 0

E-Mail: celine.deiss@steg.de

 

Sanierungsträger

Für die Betreuung der Sanierungsgebiete und der privaten Eigentümer bei Sanierungsmaßnahmen und Förderung wurde der erfahrene Sanierungsträger "die STEG Stadtentwicklung" aus Heilbronn beauftragt.