Sanierung - Förderungen im Sanierungsgebiet Lauffen IV möglich
Die Sanierung - eine Chance für Sie!
Die Stadt Lauffen a.N. wurde mit dem Gebiet "Lauffen IV" in das Sanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Neben der Bezuschussung kommunaler Vorhaben im Sanierungsgebiet zielt das Landessanierungsprogramm auch auf eine Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben an sanierungsbedürftigen privaten Gebäuden ab.
Mit Mitteln des Landes und der Stadt können zukünftig Anreize geschaffen werden, um bestehende bauliche Mängel im privaten und öffentlichen Bereich zu beheben. Der Gemeinderat der Stadt Lauffen a.N. hat mit den Beschlüssen über die Sanierungssatzung und dem Erlass der Förderrichtlinien die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördergelder geschaffen. Nach Anzeige des Vorhabens und Abschluss einer entsprechenden Sanierungsvereinbarung kann mit privaten Maßnahmen begonnen werden.
Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich einen Sanierungszuschuss. Das Gelingen der Stadtsanierung hängt in wesentlichem Maße von Ihrer Mitwirkung ab. Über Ihre Teilnahme, Mitarbeit und Anregungen freuen wir uns.

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Was ist Sanierung?
Sanierung bedeutet „heilen, retten und wieder leistungsfähig machen". Wenn in einem bestimmten Bereich saniert werden soll, so geht es im Wesentlichen um die Beseitigung städtebaulicher Missstände und um die Verbesserung der Funktion dieses Gebietes und seiner Gebäude.
Städtebauliche Missstände und Mängel können durch unzureichende Erschließung, Belichtung und Wohnungszuschnitte, durch wenig attraktive Einzelgebäude, ungenügende Einzelhandelsflächen oder schlechte Bausubstanz begründet sein.
Wo liegt das Sanierungsgebiet Lauffen IV?
Das Sanierungsgebiet Lauffen IV umfasst das Gebiet rund um die Kies- und Eisenbahnstraße (nördlicher Altstadtrand)
=> Abgrenzungsplan Sanierungsgebiet Lauffen IV
=> Abgrenzungsplan Gebietserweiterung Sanierung Lauffen IV
Verfahrensstand
Im Sanierungsgebiet Lauffen IV wurden verschiedene städtebauliche Mängel festgestellt, welche durch bauliche Maßnahmen der Stadt Lauffen, aber auch durch private Leistungen der Grundstückseigentümer beseitigt werden können. Diese Aufgabenstellungen können in der Regel nur durch den Einsatz von Fördermitteln des Landes bewältigt werden. Durch die Stadtverwaltung wurde daher in Abstimmung mit dem Gemeinderat die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm erreicht. Die Maßnahme wurde mittlerweile bis Ende 2026 befristet.
Für das Sanierungsgebiet stehen Fördermittel des Landes zur Verfügung, welche zusammen mit dem Eigenanteil der Stadt für städtebauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden sollen.
Das Zusammenwirken von Investoren, der öffentlichen Hand und der privaten Gebäude-Eigentümer soll die Aufwertung des Gebietes langfristig ermöglichen.
Freiraumplanung Kiesgärten
Die Freiräume zwischen Neckar, Zaber und der Kiesstraße sind bedeutend: sie stellen ein unschätzbares Potenzial für sozial besetzbare, qualitätvoll und zurückhaltend gestaltete, nutz-bare Freiflächen unter Einbeziehung ökologischer Aspekte dar. Ihr besonderer Wert besteht auch in der direkten Zuordnung zur Stadt; sie sind wesentlicher Baustein von Städtebau, Stadtentwicklung und -sanierung.
Für die im Neuordnungskonzept für das Sanierungsgebiet „Lauffen IV“ angedachte Freiraum-gestaltung im Bereich der Kiesgärten/Zaber sowie eine Verbesserung der Situation an der Kiesstraße wurde in Abstimmung mit der derzeit laufenden Konzeptplanung zum Hochwas-serschutz durch das Büro Luz eine weitere Konkretisierung in Form eines Freiraumkonzeptes erarbeitet. Der vorliegende erste Entwurf des Freiraumkonzeptes wurde auf der Basis der Er-gebnisse der beiden im Sommer 2013 durchgeführten Planungswerkstätten erarbeitet. Ziel ist es, mittels landschaftsarchitektonischem, gesamthaftem Herangehen möglichst viele Be-lange zu einer Gesamtheit zu integrieren, so z.B. Verkehr, Hochwasserschutz, verschiedene - vor allem freizeitbezogene - Nutzungen und Wohnumfeld der Innenstadt, Inwertsetzung der historischen Altstadt, fußläufige Verbindungen und gewässerökologische Aspekte.
Zukünftige Nutzungen können sich, nach dem Motto "Gelegenheiten bieten statt Gegeben-heiten bauen" im weiteren Prozess ergeben, z.B. Nutzgärten, öffentliche Spiel- und Aufent-haltswiese, Sportnutzungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, usw.
Das in der jüngsten Sitzung vom Gemeinderat befürwortete Konzept soll als Grundlage für die weiteren Planungen in diesem Bereich dienen.
Im Rahmen einer dritten Planungswerkstatt im Feuerwehrgerätehaus wurde am 28.10.2014 durch Architekt Luz die Konzeptplanung vorgestellt und der interessierten Bürgerschaft die Gelegenheit gegeben, sich erneut in den Planungsprozess einzubringen.
- Sanierung Lauffen IV - Freiraumkonzept
- Protokoll Planungswerkstatt 3 - 28.10.2014
- Protokoll Planungswerkstatt 4 - 04.11.2016
Beispielhafte Maßnahmen
Als eine der ersten Maßnahmen wird die Stadt Lauffen a.N. das Werkstattgebäude
des Anwesens Kiesstraße 1 sanieren und eine öffentliche Toilettenanlage einbauen.
Sanierungsziele
Die Ziele umfassen eine Verbesserung der Situation an der Kiesstraße, die Aufwertung der nördlichen Altstadt Dorf und des Wohnumfeldes, die Neugestaltung der Kiesgärten sowie die Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden. Des Weiteren soll die Bebaubarkeit verbessert und störende sowie ungenutzte Bausubstanz soll beseitigt werden. Nicht zuletzt möchte man durch Entkernung Licht und Luft in die Bauquartiere bringen und so die Attraktivität für innerstädtisches Wohnen erhöhen und damit einen Beitrag zur Eindämmung des Verbrauchs von Grund und Boden leisten.
Der Erfolg dieser Maßnahmen kann nur dann eintreten, wenn verantwortungsbewusste Eigentümer mit der Stadt zusammenarbeiten und gemeinsame Lösungen suchen. Informieren Sie sich daher rasch über die bestehenden Möglichkeiten und lassen Sie diese Chance nicht ungenutzt verstreichen.
Förderungsfähige Maßnahmen
Für Förderungen kommen Modernisierungen, Instandsetzungen, Entkernungen der Rückbereiche und Neuordnungsmaßnahmen in Frage.
Eine Modernisierung und Instandsetzung umfasst die Beseitigung von Missständen und Mängeln an Gebäuden durch bauliche Maßnahmen, welche den Gebrauchswert und die Werthaltigkeit eines Gebäudes entsprechend den Sanierungszielen nachhaltig erhöhen.
Beispiele: Einbau moderner Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Verbesserung der sanitären Einrichtungen, Verbesserung der Grundrisse, usw.
Voraussetzung für eine Förderung ist eine durchgreifende Sanierung eines Gebäudes.
Unter einer Entkernung von Rückbereichen versteht man die Beseitigung von untergenutzten Scheunen und Nebengebäuden in den Innenhöfen oder in dicht besiedelten Bereichen zur Verbesserung der Belichtung, Belüftung und Besonnung. Hier sind insbesondere ungenutzte Nebengebäude mit schlechter Bausubstanz betroffen. Auf diesen Flächen können Gärten, Stellplätze, Carports oder Garagen oder sinnvolle Anbauten zur Erhöhung des Wohnwerts entstehen. Zudem wird im Zuge von Neuordnungsmaßnahmen der Abbruch abgängiger Bausubstanz und damit verbunden eine Neuordnung der Grundstücke für eine Neubebauung gefördert.
Sanierungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn verantwortungsbewusste Eigentümer mit der Stadt zusammenarbeiten und gemeinsam neue Lösungen suchen.
Die Stadt Lauffen a. N. freut sich auf zahlreiche Rückmeldungen aus dem Sanierungsgebiet Lauffen IV.
Sanierungsträger
Für die Betreuung des Sanierungsgebietes und der privaten Eigentümer bei Sanierungsmaßnahmen und Förderung wurde der erfahrene Sanierungsträger "die STEG Stadtentwicklung" aus Heilbronn beauftragt.
Ansprechpartner bei der STEG sind:
Planung: Sybille Rosenberg Telefon 0711/21068-186 E-Mail sybille.rosenberg@steg.de
Förderung: Tobias Löser Telefon 07131 / 9640-21 E-Mail tobias.loeser@steg.de
Weitere Unterlagen zum Download - Sanierung Lauffen IV
- Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Lauffen IV
- Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung Lauffen IV
- Gemeinderatsbeschluss Sanierung Lauffen IV
- Pläne Missstände, Neuordnungskonzept, Maßnahmenkonzept, Lageplan
Weitere Unterlagen zum Download - Sanierung Lauffen V
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lauffen a.N.
Rathausstraße 10
74348 Lauffen a. N.
Stadtkämmerer Frieder Schuh
Tel. 07133 / 106 - 21
Stadtbaumeister Helge Spieth
Tel. 07133 / 106 - 36
Sanierungsträger:
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Heilbronn / Stuttgart
Planung:
Ulrike Datan
Telefon 0711/21068-151
E-Mail:
Förderung:
Marion Bürkle
Telefon 07131 / 9640-12
E-Mail: marion.buerkle@steg.de